ProzessJuristin stellt Polizisten monatelang nach – Gericht verhängt Bewährungsstrafe

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Das Münchner Amtsgericht ist ins neue Strafjustizzentrum integriert.
Das Münchner Amtsgericht ist ins neue Strafjustizzentrum integriert.
Florian Peljak
  • Eine 63-jährige Juristin wird wegen monatelanger Nachstellungen ihres Ex-Partners zu drei Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.
  • Der betroffene Kriminalpolizist leidet nach Überzeugung von Ärzten an schweren gesundheitlichen Schäden durch die Nachstellungen.
  • Das Münchner Amtsgericht verurteilt die Frau zusätzlich zur Zahlung von 3000 Euro Schmerzensgeld und einem Kontaktverbot.
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Der Mann berichtet von erheblichen gesundheitlichen Schäden und Ärger mit seinen Vorgesetzten wegen des Verhaltens seiner Ex-Partnerin. Die 63-Jährige wird verurteilt und muss auch Schmerzensgeld zahlen.

Von Andreas Salch

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In seinem Beruf als Kriminalpolizist arbeitet Jochen L. (Name geändert) inzwischen nur noch im Innendienst. Der 50-Jährige ist gesundheitlich schwer angeschlagen. Er leidet an Depressionen, chronischer Schlaflosigkeit, hat einen beidseitigen Tinnitus, Bluthochdruck und Magenschmerzen. Außerdem wurde bei ihm eine Erkrankung des peripheren Nervensystems festgestellt, was dazu geführt hat, dass er beim Gehen große Schwierigkeiten hat. Diese schwerwiegenden Beeinträchtigungen sind nach Überzeugung von Ärzten Folge monatelanger Nachstellungen durch L.s ehemalige Lebensgefährtin Beate B.

Die 63-jährige Juristin musste sich deshalb jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Sie erschien ohne einen Anwalt. Da sie Bürgergeld beziehe, könne sie sich keinen leisten, teilte sie dem Richter zu Beginn der Verhandlung mit. Sie wolle deshalb einen Pflichtverteidiger. Doch das wiederum lehnte der Vorsitzende ab, da nicht ersichtlich sei, so sein Argument, dass sich die Angeklagte im vorliegenden Fall nicht selbst verteidigen könne.

Beate B. räumte die Vorwürfe aus der Anklage der Staatsanwaltschaft zumindest teilweise ein. Warum genau sie jedoch Jochen L. von November des vergangenen Jahres an immer wieder an seiner Dienststelle bei der Kriminalpolizei anrief und sprechen wollte, ihm E-Mails und Briefe schrieb, sagte sie nicht. Stattdessen berichtete die 63-Jährige über Erbstreitigkeiten mit ihren Geschwistern, über Urlaube mit Jochen L., für die sie allein die Kosten übernommen habe und dass der 50-Jährige bei ihr zeitweise zur Untermiete wohnte und ihr auch noch Geld schulde – alles Dinge, die das Gericht nicht interessierten. Mehrmals ermahnte der Richter Beate B., „strukturiert“ zu berichten und nicht abzuschweifen. Es war vergebens.

Jochen L. schilderte bei seiner Aussage, dass die Angeklagte, die er 2015 kennengelernt habe, von ihm zuletzt verlangt habe, „rund um die Uhr“ für sie erreichbar zu sein. Das habe zu Problemen mit seinen Vorgesetzten geführt. „Es ist irgendwann schlichtweg eine Belastung geworden“, berichtete der Kriminalpolizist. Er habe deshalb den Kontakt zu ihr „verweigert“ und sogar Strafanzeige gegen Beate B. erstattet, jedoch ohne Erfolg.

Die Vorwürfe aus der Anklage hätten sich „vollumfänglich“ bestätigt, stellte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft schließlich in ihrem Plädoyer fest und forderte, Beate B. wegen Nachstellung zu vier Monaten Haft auf Bewährung zu verurteilen. Die 63-Jährige betonte in ihrem letzten Wort, sie bezweifle, dass Jochen L. ihretwegen krank geworden sei. Das Gericht indes führte die erheblichen gesundheitlichen Schäden, an denen Jochen L. leidet, auf die Nachstellungen zurück. Es verurteilte die Juristin zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe sowie zur Zahlung von 3000 Euro Schmerzensgeld. Zudem wies es sie an, keinerlei Kontakt mehr zu dem Kriminalpolizisten aufzunehmen.

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