Stadtwerke informieren:So funktioniert die Soforthilfe für Gas-Kunden

Wer von den Stadtwerken (SWM) Erdgas bezieht, profitiert im Dezember von der sogenannten Soforthilfe des Bundes und bezahlt einmalig keinen Abschlag für Wärme oder Erdgas. Es handelt sich dabei um eine Übergangslösung für die geplante Gaspreisbremse. Berechtigt für die Soforthilfe sind Haushaltskunden sowie kleine und mittelständische Unternehmen bis zu einem Jahresverbrauch von 1500 Megawattstunden.

Die SWM teilen nun mit, wie sie dabei vorgehen wollen. Bei Lastschrifteinzug werden in einem ersten Schritt die Erdgas-Voraus- oder Abschlagszahlungen im Dezember nicht eingezogen oder wieder zurückgebucht. In einem zweiten Schritt wird der Entlastungsbetrag er mittelt. Dieser wird spätestens mit der ersten Rechnung, deren Abrechnungszeitraum den Monat Dezember 2022 umfasst, berücksichtigt. Dabei wird die vorläufige Leistung aus dem ersten Schritt verrechnet. Weitere Informationen gibt es unter www.swm.de/entlastungsmassnahmen.

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