Süddeutsche Zeitung

Energiekosten in München:Warum die Stadtwerke im März nichts abbuchen

Der Energieversorger informiert zuerst alle Münchner Kunden über ihre neuen Abschläge inklusive der Preisbremsen. Im April wird dann abgerechnet.

Von Anna Hoben

Viele wissen gar nicht, wann genau bei ihnen normalerweise die Abschläge für Strom, Gas oder Fernwärme abgebucht werden. Andere haben es ganz genau im Kopf, schauen seit Tagen auf ihrem Konto nach und wundern sich. Denn die Stadtwerke (SWM) haben im März bislang nichts eingezogen. Auf Anfrage bestätigt der städtische Energieversorger, dass dies bei nahezu allen Privatkunden der Fall sei. Der Grund dafür liege in der Umsetzung der vom Bund beschlossenen Energiepreisbremsen.

Die sind bekanntlich im März gestartet und gelten rückwirkend auch für Januar und Februar. Doch die Umsetzung ist offenbar kompliziert. "Aufgrund der knappen Umsetzungsfrist, der individuellen Abrechnung in vielen Tarifkonstellationen und der technisch aufwändigen IT-Implementierung im Abrechnungssystem kommt es, wie bei anderen Energieversorgern auch, bei der Umsetzung der Preisbremsen leider zu Verzögerungen", sagt ein SWM-Sprecher. Die Stadtwerke hatten bereits vor einem Monat angekündigt, dass es länger dauern könnte.

Die Abbuchungen seien bewusst ausgesetzt worden, bis die neuen Abschläge inklusive der Preisbremsen an die Kundinnen und Kunden feststehen und kommuniziert sind, so der Sprecher. Das soll voraussichtlich von der kommenden Woche an geschehen: Dann sollen die betroffenen Kunden ein personalisiertes Schreiben mit ihrem individuellen Entlastungsbetrag und einem angepassten Abschlagsplan erhalten. Erst danach werden die neuen Abschläge inklusive der Entlastung abgebucht.

Im April müssen Kunden dann also mehr zahlen. Ob es eine größere Abbuchung gibt oder zwei Abbuchungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten? "Es kommt darauf an", sagt der SWM-Sprecher - weil es viele verschiedene Vertragskonstellationen gebe. In der Regel werde es eine Abbuchung geben. In Einzelfällen könnten es aber auch zwei einzelne Abbuchungen sein.

Doch warum bucht der städtische Energieversorger nicht einfach den Abschlag aus dem Vormonat weiterhin ab und verrechnet die Differenz später? Diese Vorgehensweise sei aufgrund der gesetzlichen Regelung zu den Preisbremsen nicht möglich, erklärt der SWM-Sprecher. Zwar gelten die Bremsen rückwirkend auch für Januar und Februar; das entsprechende Gesetz allerdings ist erst im März in Kraft getreten. Deshalb müssen die Stadtwerke den Kundinnen und Kunden nun zuerst die Entlastung mitteilen. Erst dann dürfen sie das Geld abbuchen.

Es sollen durch die Verzögerungen niemandem Nachteile entstehen

Dass bei manchen Kunden auch im Januar und Februar schon nichts eingezogen wurde, hat laut SWM nichts mit den Energiepreisbremsen zu tun. Hier handle es sich um Einzelfälle, bei denen sich die Rechnungsstellung verzögert hat und deshalb noch kein neuer Abschlag angelegt worden ist, wie der Sprecher mitteilt.

Die staatlichen Subventionen aus den Energiepreisbremsen verringern die Kosten für 80 Prozent des erwarteten Jahresverbrauchs von Strom, Gas und Wärme. Allerdings greifen die Bremsen nur, wenn ein Versorger mehr als 40 Cent für eine Kilowattstunde Strom verlangt. Das ist bei den Stadtwerken der Fall. Aktuell kostet bei ihnen die Kilowattstunde in der Grundversorgung knapp 62 Cent. Von April an sind es knapp 52 Cent. Für Gas liegt die Grenze bei zwölf Cent pro Kilowattstunde; bei der Fernwärme bei 9,5 Cent. Werden mehr als 80 Prozent verbraucht, rechnen die Anbieter die zusätzliche Energie zu den vertraglich vereinbarten Preisen ab.

Die Stadtwerke versichern, dass durch die Verzögerung niemandem Nachteile entstehen. Alle Kunden werden ihre individuelle Entlastung in voller Höhe erhalten, teilt der Sprecher mit. Sollte jemand im April in Schwierigkeiten kommen, wenn dann die größere Zahlung abgebucht wird, empfehlen die Stadtwerke, sich beim Kundenservice (0800/796 796 0) zu melden. So könne man individuelle Lösungen finden.

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