Süddeutsche Zeitung

Verkehr in München:Neue Tarife für Taxis

Die Stadt will die Preise transparenter gestalten und viele Zuschläge abschaffen. Auch Kartenzahlung soll künftig möglich sein. Dafür steigen sowohl Grund- als auch Kilometerpreis.

Von Andreas Schubert

Das Taxigewerbe erlebt wegen der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen eine schwere Krise. Neue und übersichtlichere Tarife sowie die vorgeschriebene Akzeptanz von Kartenzahlung könnten der Branche in Zukunft allerdings mehr Fahrgäste bringen.

Am Mittwoch will der Stadtrat die Tarifordnung modernisieren. So kann künftig in jedem Taxi mit Karte bezahlt werden. Transparenter sollen auch die Zuschläge werden, viele von ihnen entfallen dabei. Die SPD/Volt-Stadtratsfraktion teilte dazu mit, das Taxigewerbe müsse dringend zukunftsfähig aufgestellt werden, auch weil noch unklar sei, welche Auswirkungen die Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes auf Bundesebene auf den Verkehr in der Stadt hat.

Bisher bezahlten Fahrgäste einen Zuschlag von 1,40 Euro, wenn sie ein Taxi per Telefon oder App bestellten. Dieser fällt derzeit bei etwa 75 Prozent der Fahrten an, künftig soll er zum Teil in den Grundpreis integriert werden. Der steigt von 3,50 auf 4,50 Euro, nächstes Jahr auf 4,60 Euro. Extragebühren für Gepäck und Tiere von jeweils 70 Cent entfallen. Wer allerdings ein Fahrrad oder mehrere mitnehmen will, muss pauschal 7,50 Euro zusätzlich zahlen; einige Taxis werden mit Fahrradhalterungen ausgerüstet. Der Preis für sperrige Güter ist künftig frei verhandelbar.

Der Kilometerpreis beträgt künftig einheitlich und unabhängig von der Länge der zurückgelegten Strecke zwei Euro. Größere Distanzen werden dadurch teurer; bisher lag der Preis zwischen fünf und zehn Kilometern bei 1,80 Euro und bei Strecken über zehn Kilometern bei 1,70 Euro. Auch die Festpreise werden neu geregelt. Zwischen Flughafen und der Messe München werden 71 Euro fällig, zwischen Flughafen und Hauptbahnhof 79 Euro, zwischen Messe und Hauptbahnhof 35 Euro.

SPD und Grüne haben zudem beantragt, dass die Stadtverwaltung dem Stadtrat in Abstimmung mit der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) über die Auswirkungen der bevorstehenden Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes auf den Öffentlichen Nahverkehr, das Taxigewerbe und das Mietwagengewerbe in München berichtet. Denn das Bundesverkehrsministerium arbeitet derzeit an der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes, welches regelt, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen Fahrgäste mit Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, Mietwagen sowie Taxen befördern dürfen.

Das Gesetz kann nach Darstellung der Rathauskoalition konkrete Auswirkungen auf Angebote der MVG, etwa den "Isartiger", haben, auf die Marktsituation des Taxigewerbes und neue Mobilitätsanbieter wie Uber. Durch die Änderung des Gesetzes werde sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des öffentlichen Nahverkehrs (Linienbedarfsverkehr) als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV (gebündelter Bedarfsverkehr) eingeführt und einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr angepasst.

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SZ vom 26.01.2021/syn
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