Compliance-Regeln für die StadtpolitikKugelschreiber sind erlaubt, Opernkarten nur in Ausnahmefällen

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Freikarten für eine Opernpremiere dürfen Bürgermeister und Stadträte nur in Ausnahmefällen annehmen.
Freikarten für eine Opernpremiere dürfen Bürgermeister und Stadträte nur in Ausnahmefällen annehmen. (Foto: Stephan Rumpf)

Hier Theatertickets, dort ein Arbeitsessen: Bisher haben sich Zuwendungen für Bürgermeister und Stadträte oft in der Grauzone bewegt. Nun zieht die Verwaltung klare Grenzen.

Von Heiner Effern

Geschenke maximal bis zu einem Wert von 35 Euro, Freikarten für die Partner nur in absoluten Ausnahmefällen wie etwa einer großen Opernpremiere, aber kein Limit bei Werbe-Kugelschreibern: Solche und weitere Regeln gelten künftig für die Münchner Bürgermeister und Stadträte. Beschlossen hat diese Vorgaben einstimmig der Verwaltungs- und Personalausschuss in Form eines größeren Compliance-Pakets. Darin ist grundsätzlich festgelegt, was die gewählten Münchner Lokalpolitiker annehmen dürfen und was nicht.

Damit soll zum einen jeder Verdacht der Bestechlichkeit oder der Vorteilsnahme vermieden werden. Zum anderen sollen Mitglieder des Stadtrats einen möglichst klaren Leitfaden erhalten, wie sie mit angebotenen Freikarten, Essens-Einladungen oder Geschenken umgehen. Damit soll erreicht werden, dass es in der Stadt niemandem so ergeht wie dem inzwischen abgewählten Potsdamer Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD). Gegen diesen ermittelte die Staatsanwaltschaft, weil er sehr häufig mit seiner Frau Sportveranstaltungen besucht und dafür VIP-Karten angenommen hatte. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 34 000 Euro eingestellt.

Es gab bisher auch in München noch viele Grauzonen für den Umgang mit Zuwendungen, die mit den neuen Compliance-Regeln reduziert werden sollen. Nicht alle neuen Vorgaben sind so einfach und restriktiv wie der Umgang mit Einladungen in ein Sterne-Lokal: Die sind strikt verboten, genauso wie Arbeitsessen in der Erlebnis-Gastronomie. Gleiches gilt für Geldgeschenke oder eine Zuwendung in Krypto-Währung. Wenn der Oberbürgermeister oder jemand, der ihn bei einem offiziellen Anlass vertritt, ein teures Präsent erhält, darf er es annehmen. Allerdings wandert es in die Protokoll-Abteilung der Stadt. Dort gibt es ein kleines Lager an Geschenken, die die Stadt München erhalten hat.

Komplizierter wird es zum Beispiel, wenn es um Freikarten geht. Darf ein Stadtrat, der im Aufsichtsrat der Kammerspiele sitzt, Gratis-Tickets annehmen? Soll er sogar, um einen Eindruck von der Arbeit des kommunalen Unternehmens zu erhalten. Allerdings begrenzen die neuen Vorgaben die Annahme auf zwei Freikarten pro Jahr. Solche dürften auch Mitglieder des Kulturausschusses annehmen, die Kollegen aus dem Sportausschuss dagegen eher nicht. Wenn in einem städtischen Veranstaltungsort eine externe Veranstaltung stattfindet, also zum Beispiel Taylor Swift im Olympiastadion spielt, darf ein Mitglied des Aufsichtsrats der Olympia Park GmbH einmal pro Jahr ein Ticket annehmen.

Für Stadträte, die in Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften sitzen, gelten rechtlich andere Regeln als für ein ganz normales Mitglied des Gremiums. Doch auch jede Hinterbänklerin und jeder Hinterbänkler erhält eine festgelegte Zahl an Vergünstigungen oder Freikarten für kommunale oder öffentliche Kultur-Einrichtungen. Als Grundlage dafür dient der sogenannte Stadtratsausweis. Damit können Mitglieder des Gremiums unter anderem auch umsonst den Tierpark, die Galerie im Lenbachhaus und die kommunalen Bäder besuchen.

In der Beschlussvorlage wird dieser Bonus begründet. „Grundsätzlich ist es gewünscht, dass die ehrenamtlichen Stadträt*innen öffentliche Präsenz zeigen und wissen, was im öffentlichen Leben vor sich geht“, heißt es dort. Bisher profitieren sogar auch alle ausgeschiedenen Stadträte von den Vorteilen des Passes. Das wird mit den neuen Compliance-Regeln eingestellt: In der Zukunft bekommen nur noch aktive Stadträtinnen und Stadträte diese Vergünstigungen.

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