FestnahmeSeelsorger soll im Gefängnis mit Drogen gedealt haben

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Der Seelsorger arbeitete in Stadelheim, nun wurde er wegen Verdachts der Bestechlichkeit und des Drogenhandels festgenommen.
Der Seelsorger arbeitete in Stadelheim, nun wurde er wegen Verdachts der Bestechlichkeit und des Drogenhandels festgenommen. (Foto: Andreas Gebert/dpa)

Der muslimische Geistliche ist festgenommen worden und sitzt in Untersuchungshaft. Er soll auch Handys an Gefangene verkauft haben.

Von Stephan Handel und Andrea Schlaier

Ein muslimischer Geistlicher, der in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim als Gefangenenseelsorger tätig war, ist wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und des Drogenhandels festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte den Verdacht und die Festnahme. Angeblich soll der Mann Drogen und Handys in das Gefängnis geschmuggelt und an Inhaftierte verkauft haben.

Die Ermittlungen gegen den Mann liefen schon seit Längerem. Am 22. Juli wurden Zellen in Stadelheim und die Münchner Wohnung des Mannes durchsucht. Dabei wurde er festgenommen, er sitzt jetzt in einer Justizvollzugsanstalt in Baden-Württemberg in Untersuchungshaft.

Auch gegen sieben Gefangene wird ermittelt – wegen gewerbs- und bandenmäßigem Handel mit Drogen in nicht geringer Menge. Bei dem Geistlichen kommt zudem der Vorwurf der Bestechlichkeit hinzu, weil er in seiner Funktion als Gefangenenseelsorger „ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter“ ist, wie es im entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches heißt.

Zur Person des Beschuldigten wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung gibt es jedoch nur einen muslimischen Geistlichen, der in Stadelheim tätig ist. Das bayerische Justizministerium konnte Fragen dazu am Montag nicht beantworten. Offiziell bestätigt ist nur, dass vier christliche Seelsorger in der JVA arbeiten – drei katholische und ein evangelischer. Sie werden von den Kirchen abgestellt und vom bayerischen Staat bezahlt. Eine solche Gestaltung ist bei Muslimen schwierig, weil es keine übergeordnete Organisation, keinen Dachverband gibt und damit auch keinen Ansprechpartner für den Staat.

Muslimische Geistliche leisten den Dienst in der JVA oft ehrenamtlich

Die hauptamtlichen katholischen und evangelischen Seelsorger teilen sich in der JVA Stadelheim ein „ökumenisches Büro“. Es ist ihr fester Arbeitsplatz, sagt für den katholischen Bereich Oskar Ehehalt, der im Ordinariat der Erzdiözese München und Freising den Fachbereich „Seelsorge im Justizvollzug“ leitet und selbst in der JVA Garmisch-Partenkirchen eingesetzt ist. „In Stadelheim haben wir selbst im Augenblick drei Seelsorgenden-Stellen.“ Alle Kolleginnen und Kollegen hätten eine „normale Seelsorgerausbildung“ mit entsprechender Qualifikation im Bistum durchlaufen, seien also entweder Priester, Diakone, Pastoralreferentinnen oder Gemeindereferentinnen, die sich auch in anderen Bereichen schon bewährt hätten und mitten im Leben stünden.

Konfessionsübergreifend spreche man sich laufend ab, auch mit der muslimischen Seelsorge in Stadelheim – über die Oskar Ehehalt in Anbetracht der aktuellen Situation keine weitere Auskunft geben mag. Weder darüber, wie viele Kollegen es sind, noch nach welchen Kriterien diese ausgewählt wurden, beziehungsweise welche Ausbildung sie durchlaufen haben, welcher Gemeinde sie angehören oder wie sie bezahlt werden.

Im Gegensatz zu den hauptamtlichen kirchlichen Seelsorgenden leisten muslimische Geistliche diesen Dienst in vielen bayerischen Gefängnissen oft ehrenamtlich, bekommen aber eine Entschädigungszahlung. „Die Gefangenen, die einen Antrag auf Beistand stellen, schreiben in der Regel nicht drauf, ob der jetzt katholisch, evangelisch, muslimisch oder konfessionslos sein soll. Wir kümmern uns erst mal um den Menschen“, sagt Ehehalt.

Die Seelsorgenden unterlägen denselben Sicherheitskontrollen wie alle JVA-Angestellten oder auch Ärzte und Psychologen, sagt Ehehalt. „Wir genießen im Haus großes Vertrauen und haben immer auch Funk dabei, dass wir im Notfall Hilfe herbeirufen können.“ In die Gespräche mit den Inhaftierten nehme man grundsätzlich nichts mit, „also weder Tabak noch Kaffee oder irgendwelche Gegenstände. Außer jemand wünscht mal einen Rosenkranz oder eine Bibel.“ Die Gespräche selbst unterlägen dem Seelsorgegeheimnis. „Das ist höchst vertraulich und bleibt bei uns allein, es gibt also keinerlei Reports.“

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