Münchner Innenstadt:Tödlicher Streit am Stachus - Polizei nimmt 32-Jährigen fest

Münchner Innenstadt: Der Tatort in der Münchner Innenstadt: Mitte April wurde dort ein Mann bei einem Streit erstochen.

Der Tatort in der Münchner Innenstadt: Mitte April wurde dort ein Mann bei einem Streit erstochen.

(Foto: Carsten Hoefer/dpa)

Der Mann soll einen 25-Jährigen Mitte April in der Münchner Innenstadt niedergestochen haben. Das Opfer starb weniger später im Krankenhaus.

Von Anita Naujokat

Sechseinhalb Wochen nach einem tödlichen Streit in der Münchner Innenstadt ist ein Tatverdächtiger gefasst worden. Der Mann sitzt wegen Verdachts auf Totschlag seit Donnerstag in Untersuchungshaft, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilten. Er soll einen 25 Jahre alten Kontrahenten mit einem Stich in den Oberkörper verletzt haben. Der Mann starb wenig später an inneren Blutungen in einem Krankenhaus. Ein Mordmerkmal halte die Staatsanwaltschaft für nicht gegeben, erklärte Sprecherin Juliane Grotz. Der Verdächtige habe die Tat bestritten.

Den Ermittlungen zufolge soll das Opfer in einem Kreis von drei Personen sinngemäß gesagt haben, er möge Geschlechtsverkehr mit minderjährigen Frauen. Das soll einem Mann aus einer anderen ebenfalls dreiköpfigen Gruppe missfallen haben, weil dieser selbst eine Tochter in dem Alter habe. Es soll eine verbale und körperliche Auseinandersetzung entstanden sein, in deren Verlauf es zu dem tödlichen Stich kam.

Am Mittwoch sei der Tatverdächtige - ein 32-Jähriger - festgenommen worden, berichtete Stephan Beer, Leiter der Münchner Mordkommission. Auf die Spur gekommen sei ihm die Polizei durch Aussagen unbeteiligter Zeugen, die Personenbeschreibung, einen DNA-Treffer und die Kleidung, die er getragen haben soll. Insgesamt seien vier Wohnungen durchsucht worden. Die Waffe sei noch nicht gefunden worden. Laut Obduktion sei es ein Stichwerkzeug gewesen.

Beide Gruppen hätten sich nicht gekannt, es sei eine Zufallsbegegnung vor einem Schnellimbiss an der Sonnenstraße gewesen. Der Tatverdächtige sei der Polizei in neun Fällen bekannt, darunter zweimal wegen gefährlicher Körperverletzung, der Verstorbene 21-mal, hauptsächlich wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Opfer habe einen Alkoholwert von 1,8 Promille aufgewiesen. Für Totschlag sieht das Gesetz eine Strafe von fünf bis 15 Jahre Gefängnis vor.

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