Prozess in München:Westbad-Spanner geht Deal ein

Coronavirus · München

Im Westbad filmte der Angeklagte heimlich Badegäste beim Umziehen.

(Foto: Matthias Balk/dpa)

Ein vorbestrafter Mann filmte in Umkleidekabinen andere Badegäste, darunter eine Achtjährige. Doch verurteilt wird er dafür nicht - stattdessen gibt es eine Absprache mit dem Gericht.

Von Susi Wimmer

Ein 32-jähriger Münchner hat im vergangenen Jahr im Westbad unter den Umkleidekabinen hindurch die Badegäste gefilmt, die sich gerade umzogen. Der Mann wurde in flagranti erwischt und war deshalb nun vor dem Amtsgericht München angeklagt: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und Erstellen von kinderpornografischen Schriften, so lautete der offizielle Vorwurf. Amtsrichterin Ines Tauscher stellte das Verfahren gegen den Angeklagten jedoch ein - denn der hat in anderer Sache eine weitaus höhere Strafe abzusitzen.

Mario R. kauert auf der Anklagebank, ein blasser Mann mit fast jugendlichen Gesichtszügen. Die Haare trägt er an den Seiten kahlrasiert, das Deckhaar ist zu einem Zopf gebunden. Er nuschelt leise sein Geburtsdatum und seinen Namen, mehr wird er an diesem Tag nicht mehr sagen. Nach Recherchen der Staatsanwaltschaft hatte der ledige Mann im Januar 2020 im Westbad mehrere Badegäste in den Umkleidekabinen mit seinem Handy gefilmt. Drei Aufnahmen wurden offenbar sichergestellt. Einmal ist ein etwa achtjähriges Mädchen sowie ein Mann zu sehen, dann ein Mädchen mit seiner Mutter und ein achtjähriger Bub. Mario R. wurde bei seiner Filmerei beobachtet und erwischt. Laut der Anklageschrift konnten aber nicht alle Geschädigten ermittelt werden.

"Wir sitzen hier nicht zum ersten Mal", sagt Richterin Tauscher und spielt damit auf eine Verhandlung im April dieses Jahres an: Damals verurteilte sie Mario R. wegen sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. In der damaligen Verhandlung standen auch schon die Schmuddelvideos vom Westbad im Raum, und Mario R. soll die Taten eingeräumt und auf seinen alkoholisierten Zustand zurückgeführt haben.

Der ledige Mann, der unter anderem bei einer Security-Firma gearbeitet hat, ist bereits mehrfach vorbestraft wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften, Diebstahls mit einer Waffe und Betrugs. Wegen letzterer Verurteilung stand er noch unter offener Bewährung.

In der Verhandlung vom April hatte ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er ein 14 Jahre altes Mädchen sexuell bedrängt hatte. Die Jugendliche sollte gegen Bezahlung in seiner Wohnung sauber machen. Nach Eintreffen in der Wohnung habe er die Tür abgesperrt und den Schlüssel abgezogen. Während das Mädchen saugte, sei er nur mit einem pinken Handtuch bekleidet im Wohnzimmer erschienen. Er habe das Handtuch fallen gelassen, sich selbst berührt und dabei das Mädchen angegrapscht. Mario R. leugnete damals den Sachverhalt, doch Richterin Tauscher glaubte dem Mädchen und verurteilte R. zu einer Freiheitsstrafe.

Hinter verschlossenen Türen treffen sich nun die Beteiligten nach Verlesung der Anklage zu den Vorfällen aus dem Westbad zu einem Rechtsgespräch. Verteidigerin Claudia Enghofer redet anschließend gut eine Dreiviertelstunde mit ihrem Mandanten, eher sich dieser auf folgenden Deal einlässt: Er nimmt die Berufung im Fall des 14-jährigen Mädchens zurück, dafür stellt das Gericht das aktuelle Verfahren ein. R. wird abgeführt und sitzt weiter im Gefängnis.

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