Innenstadt:Regeln für den Jahreswechsel: Böller und Raketen streng verboten

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Silvesterabend auf dem Marienplatz - so könnte es vielleicht aussehen. (Foto: Florian Peljak)
  • Für die Neujahrsnacht gilt ein strenges Feuerwerksverbot in der Münchner Fußgängerzone. In dieser Zeit dürfen auch keine pyrotechnischen Gegenstände mitgeführt werden.
  • Das Verbot gilt in der Fußgängerzone zwischen Marienplatz und Stachus sowie in der Rosenstraße, Weinstraße, Theatinerstraße, in der Dienerstraße und am Rindermarkt.
  • Die Straßen und Bereiche, für die Böllerverbot sowie das komplette Pyrotechnikverbot gelten, sind auf der Übersischtgrafik (unten) markiert.

Von Julian Hans, München

Alle, die es an Silvester gerne richtig krachen lassen, haben jetzt noch drei Wochen Zeit, um sich eine Party außerhalb des Mittleren Rings zu suchen. Denn in der Münchner Innenstadt gilt von diesem Jahr an ein Böllerverbot. Noch strenger sind die Regeln für die Fußgängerzone: Zwischen Marienplatz und Stachus sowie in der Rosenstraße, Weinstraße, Theatinerstraße, in der Dienerstraße und am Rindermarkt darf überhaupt kein Feuerwerk abgebrannt werden.

Die stille Nacht zum Jahreswechsel hat der Stadtrat schon im Juli beschlossen. Nun hat das Kreisverwaltungsreferat in Abstimmung mit der Polizei die genauen Grenzen festgelegt, 55 Verbotsschilder bestellt und ein Bußgeld angedroht: Bis zu 1000 Euro müssen Bürger bezahlen, die gegen das Feuerwerksverbot verstoßen. Der Kommunale Außendienst und die Beamten der Münchner Polizei verteilen Knöllchen für Knaller.

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Die Stadt begründet das Feuerwerksverbot mit der Gefahrenabwehr - eine andere Möglichkeit lässt ihr der Gesetzgeber nicht. Nur wenn ein echtes Risiko zu erwarten ist, dürfen Kommunen das wilde Treiben des Volkes einschränken. Diese Bedingung sieht Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre erfüllt: "Die Gefahreneinschätzung der Polizei zeigt eindrücklich, dass die Situation am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis zum Stachus nicht länger verantwortet werden kann", sagt er am Dienstag im Polizeipräsidium. "Die Kombination aus enger Bebauung, dicht gedrängt stehenden Menschen, Alkohol und Pyrotechnik" führe dazu, "dass man sich nicht sicher sein konnte, den Jahreswechsel im Herzen Münchens unbeschadet zu überstehen".

Gleichwohl hatte dieses betrunkene Gedränge mit Knall und Rauch in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen angezogen. Laut Polizei feierten etwa 6000 Menschen den Jahreswechsel 2017/2018 auf dem Marienplatz. 2018/2019 waren es sogar ganze 8000. Dazu seien die Menschenmassen auch noch ständig in Bewegung und für die Polizei in der Dunkelheit und im Qualm der Kanonenschläge nur schwer zu überblicken gewesen, sagte Polizeivizepräsident Norbert Radmacher: "Die Hälfte der Besucher ist innerhalb einer Viertelstunde auf den Marienplatz zugeströmt."

Außerdem hätten Besucher "in unverantwortlicher Weise" Raketen in der Hand gehalten und sich gegenseitig beschossen. Böller wurden in Menschenmassen geworfen. Auch Polizisten seien Ziel solcher Raketenangriffe geworden, berichtete der Polizeivize. In den Münchner Krankenhäusern mussten Patienten mit Hörsturz, Trommelfellriss und Augenverletzungen behandelt werden. "Wir können von Glück sagen, dass bisher nicht mehr passiert ist", sagte Radmacher.

Das Feuerwerksverbot in der Fußgängerzone gilt am 31. Dezember von 21 Uhr an bis um 2 Uhr am Neujahrstag. In dieser Zeit dürfen auch keine pyrotechnischen Gegenstände mitgeführt werden. Eine Ausnahme gilt allein für Anwohner, die Feuerwerkskörper in ihre Wohnung oder aus ihrer Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone transportieren. Schilder mit dem Text "Feuerwerk verboten!" auf Deutsch und Englisch werden zum Jahreswechsel aufgehängt. Zur Überwachung des Verbots wird die Polizei zusätzliche Kräfte in die Innenstadt schicken; wie viele genau, das wollte Radmacher am Dienstag noch nicht sagen, die detaillierte Einsatzplanung sei nicht abgeschlossen. Allerdings versprach er: "Verstöße werden wir konsequent ahnden und Pyrotechnik sicherstellen."

Dass neben dem absoluten Feuerwerksverbot in der Fußgängerzone von diesem Jahreswechsel an auch ein Böllerverbot in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings gilt, wird nicht mit der Gefahrenabwehr sondern mit dem Umweltschutz begründet. Der Stadtrat hatte Ende Juli mit einer die Parteien übergreifenden Mehrheit dafür gestimmt, auf diese Weise die Belastung durch Lärm, Feinstaub, Gestank und Müll für die Stadt zu reduzieren. Eine bundesweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz räumt den Kommunen diese Möglichkeit in dicht besiedelten Gebieten ein.

Für ein generelles Feuerwerksverbot in der ganzen Stadt gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage. Oberbürgermeister Dieter Reiter hatte im Sommer angekündigt, sich in Berlin für eine Gesetzesreform stark zu machen, bislang ist es aber noch nicht so weit. Ideen, auf die individuelle Knallerei zu verzichten und stattdessen eine große Licht- und Lasershow für die Bürger zu organisieren, sind zu diesem Jahreswechsel noch nicht ausgereift.

München ist nicht die einzige Kommune, die Feuerwerk an bestimmten Plätzen verbietet. Die bayerische Landeshauptstadt folgt vielmehr einem bundesweiten Trend. In Berlin etwa darf am Brandenburger Tor und am Alexanderplatz kein Feuerwerk abgebrannt werden, in Passau und Augsburg sind die Innenstädte tabu. Auf der Insel Sylt ist Feuerwerk sogar komplett verboten, was sich angesichts der vielen reetgedeckten Häuser mit dem Brandschutz leicht begründen lässt.

© SZ vom 11.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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