Urteil des OberlandesgerichtsFreistaat durfte vor Verzehr von Fleischwaren warnen

Lesezeit: 2 Min.

Die Fleischfirma Sieber in Geretsried musste im Jahr 2016 Insolvenz anmelden (Archivbild). 
Die Fleischfirma Sieber in Geretsried musste im Jahr 2016 Insolvenz anmelden (Archivbild).  (Foto: Stephan Jansen/dpa)

War das Vorgehen des bayerischen Landesamts gegen die Geretsrieder Großmetzgerei Sieber  nach einem Listerien-Fund rechtmäßig? Über diese Frage wird seit der Insolvenz der Firma vor Gericht gestritten. Nun hat ein Münchner Gericht erneut entschieden.

Von Andreas Salch

Fast zehn Jahre nach der Insolvenz der Geretsrieder Großmetzgerei Sieber hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden, dass der Freistaat Bayern 2016 zu Recht öffentlich vor dem Verzehr der Produkte des Unternehmens gewarnt hatte, und zwar auch solcher, die nachpasteurisiert waren. Die Kontrolleure des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit seien nicht dazu verpflichtet gewesen, das Personal seinerzeit zur Existenz nachpasteurisierter Produkte zu befragen. Eine „Amtspflichtverletzung“ des Freistaates, auf die der Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt Josef Hingerl den Freistaat verklagt hatte, liegt nach Überzeugung der Richterinnen des 1. Zivilsenats nicht vor.

Drei Lebensmittelskandale in Bayern erschütterten zwischen 2012 und 2016 das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher und schlugen bundesweit Wellen: Müller-Brot, Bayern-Ei und dann im März 2016 erhöhte Listerien-Werte im Wacholder-Wammerl der Großmetzgerei Sieber in Geretsried. Die Bakterien, die die Kontrolleure des Freistaats bei der Entnahme von Proben fanden, können bei Kindern, Kranken und Schwangeren zu schweren Erkrankungen führen. Sieber hatte nach dem Listerien-Fund binnen weniger Wochen den Betrieb einstellen müssen. 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verloren ihren Job.

Insolvenzverwalter Josef Hingerl hatte daraufhin Klage gegen den Freistaat Bayern erhoben. Dessen Beamte hätten in zweierlei Hinsicht gegen ihre Amtspflicht verstoßen, so der Wolfratshauser Rechtsanwalt. Weder hätten sie Ende Mai  2016 die Verbraucher vor dem Verzehr sämtlicher Produkte der Geretsrieder Großmetzgerei warnen dürfen, noch hätten sie das Inverkehrbringen aller Produkte von Sieber verbieten dürfen. Zumal von nachpasteurisierten Waren keinerlei Gefahr habe ausgehen können.

Das Landgericht München I hatte in erster Instanz Hingerls millionenschwere Klage abgewiesen. Das Vorgehen des Verbraucherschutzministeriums sei rechtens gewesen, urteilten die Richter. Doch diese Entscheidung fochten Hingerl und sein Vertreter, Rechtsanwalt Andreas Meisterernst, vor dem OLG München an – und bekamen Anfang 2023 zumindest teilweise recht. Nach Überzeugung des Senats hätten sich der Rückruf von Waren und die amtliche Warnung vom Mai 2016 nur auf jene Produkte beziehen dürfen, in denen Listerien überhaupt vorkommen konnten.

Doch die Entscheidung des OLG hatte keinen Bestand. Im Dezember vergangenen Jahres kamen die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu dem Ergebnis, dass Sieber aufgrund der Mitwirkungs- und Kooperationspflicht von sich aus darauf hätte hinweisen müssen, dass es auch unbedenkliche Produkte im Sortiment gebe. Allerdings rügten die Richter am BGH auch, dass das OLG München von Hingerl und seinem Anwalt angebotene Zeugen nicht vernommen habe. Angeblich hätten diese bestätigen können, dass die Beamten des Freistaates sehr wohl wussten, dass es im Sortiment auch noch nachpasteurisierte Produkte gegeben habe.

Im Mai und Juli dieses Jahres wurde Hingerls Klage gegen den Freistaat schließlich erneut vor dem Oberlandesgericht München verhandelt, auch Zeugen wurden gehört. In dem nun veröffentlichten Urteil des 1. Senats betonen die Richterinnen unter anderem, dass die Beamten des Freistaates mit ihren Maßnahmen nach dem Listerien-Fund nicht gegen ihre Amtspflicht verstoßen haben. Zumal die Beweisaufnahme ergeben habe, dass die befragten Mitarbeiter davon ausgegangen seien, dass „keine regelmäßige und nennenswerte Nachpasteurisierung im Betrieb stattfand“. Ebenso seien die Kontrolleure des Freistaates nicht verpflichtet gewesen, so das Gericht, von sich aus das Personal der Großmetzgerei zu befragen, ob sich auch nachpasteurisierte Erzeugnisse im Sortiment befinden.

Insolvenzverwalter Josef Hingerl erklärte nach der Veröffentlichung des OLG-Urteils am Donnerstag, er werde jetzt nicht klein beigeben und dagegen Revision vor dem BGH beantragen.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Arbeiter auf dem Oktoberfest
:Hinter der Glitzer-Kulisse der Wiesn

Das Oktoberfest funkelt nur so schön, weil Menschen im Hintergrund schrauben, putzen und Müll sammeln. Sie halten dieses gigantische Volksfest am Laufen. Einblicke in eine ganz eigene Welt.

SZ PlusVon Kathrin Aldenhoff

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: