Süddeutsche Zeitung

20 Lokale kontrolliert:Betreiber von Shisha-Bars nehmen es mit dem Gesetz nicht so genau

Das zeigen Verstöße, etwa gegen Tabaksteuergesetz und beim Jugendschutz, die Zoll, Polizei und Kreisverwaltungsreferat bei Kontrollen Ende Oktober aufgedeckt haben.

Von Julian Hans

Münchner Shisha-Bars verstoßen offenbar in großem Umfang gegen Gesetze und gegen Auflagen der Stadt. Bei gemeinsamen Kontrollen von Polizei, Zoll und Kreisverwaltungsreferat am 25. und 31. Oktober seien Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, das Gaststättengesetz, den Gesundheitsschutz und gegen gewerberechtliche Bestimmungen des KVR festgestellt worden, teilte die Polizei am Montag mit. Insgesamt wurden 20 Bars kontrolliert, keine einzige davon wurde ordnungsgemäß betrieben.

Besonders gravierend waren demnach Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz. Tabak für Wasserpfeifen muss in Deutschland genauso versteuert werden wie Pfeifentabak oder Zigaretten. Als Nachweis ist für die Verpackung eine als Siegel angebrachte Steuerbanderole vorgeschrieben. In den kontrollierten Shisha-Bars wurde Tabak in großen Eimern gefunden, deren Steuerbanderole aufgebrochen war. Die Betreiber kaufen den Tabak in günstigen Kilo-Dosen und verkaufen ihn dann portionsweise weiter. Das sei allerdings genauso illegal wie der Verkauf einzelner Zigaretten, erklärt Andreas Rudolph, der Pressesprecher des Hauptzollamts Rosenheim, das für die Überwachung zuständig ist.

Die Shisha-Anheizer müssten, um gesetzeskonform zu handeln, für jede einzelne Wasserpfeife eine eigene versiegelte Packung öffnen. Dann wären aber die Gewinnspannen für die Betreiber der Bar viel kleiner, als wenn die Pfeifen mit dem Tabak aus dem Eimer gestopft werden. An beiden Kontrolltagen waren laut Polizei jeweils 100 Beamte im Einsatz. Insgesamt wurden etwa 250 Kilogramm Tabak sichergestellt. Außerdem arbeiteten mehrere Personen in den Bars schwarz oder ohne Stundenzettel, einige bekamen keinen Mindestlohn oder Lohn wurde von Vorgesetzten veruntreut. Gegen mehrere Betreiber wurden Strafverfahren wegen Steuerhehlerei eingeleitet.

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SZ vom 05.11.2019/pvn
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