Klage wegen Missbrauchs im Erzbistum München:Früherer Papst Benedikt unter Druck

Papst Benedikt XVI.

Muss sich der emeritierte Papst Benedikt XVI. bald vor einem Zivilgericht verantworten? Das ist das Ziel einer Klage.

(Foto: dpa)

Joseph Ratzingers Nachfolger als Münchner Erzbischof, Friedrich Wetter, würde sich der Klage eines Missbrauchsbetroffenen stellen. Welche Erfolgsaussichten das komplexe Verfahren hat.

Von Annette Zoch

Muss sich der emeritierte Papst Benedikt XVI. bald vor einem Zivilgericht verantworten? Das zumindest ist das Ziel einer Feststellungsklage, die der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz im Auftrag eines Missbrauchsbetroffenen beim Landgericht Traunstein eingereicht hat und über die Correctiv, die Zeit und der Bayerische Rundfunk berichtet haben. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Fall.

Was ist der Hintergrund der Klage?

Kläger ist den Medienberichten zufolge ein heute 38 Jahre alter Mann aus Bayern, der dem Ex-Priester Peter H. vorwirft, von ihm vor mehr als 26 Jahren sexuell missbraucht worden zu sein. Der pädophile H. war 1980 aus dem Bistum Essen zu Therapiezwecken ins Erzbistum München und Freising geschickt worden, damals war Kardinal Joseph Ratzinger, der heutige emeritierte Papst Benedikt XVI., Münchner Erzbischof. H. wurde trotz seiner Vorgeschichte in München wieder in der Gemeindeseelsorge eingesetzt und erneut übergriffig. 1986 wurde er wegen Missbrauchs mehrerer Jungen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, blieb aber trotzdem weiterhin in der Gemeindeseelsorge. Erst vergangene Woche wurde bekannt, dass Papst Franziskus H. im Rahmen eines kirchenrechtlichen Verfahrens gegen ihn auf dessen Antrag aus dem Klerikerstand entlassen hat, H. ist inzwischen kein Priester mehr.

Warum wird jetzt geklagt?

H. hatte - so geht es aus einem internen kirchlichen Dekret hervor - den Missbrauch an dem jetzigen Kläger vor einigen Jahren in einem kirchenrechtlichen Verfahren eingestanden. Strafrechtlich ist die Tat aber verjährt. Mit einem juristischen Kniff will der Verteidiger des Klägers, der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz, den Fall doch noch vor ein weltliches Gericht bringen: Er hat eine so genannte Feststellungsklage beim Landgericht Traunstein eingereicht, sie richtet sich gegen H. selbst, aber auch gegen die damaligen Kirchenverantwortlichen Papst Benedikt XVI. sowie den ihm als Erzbischof nachfolgenden Kardinal Friedrich Wetter und gegen das Erzbistum München und Freising, vertreten durch den amtierenden Generalvikar Christoph Klingan. Das Landgericht Traunstein bestätigte den Eingang der Klage auf "Feststellung einer gesamtschuldnerischen Schadensersatzhaftung".

Was ist überhaupt eine Feststellungsklage?

Zunächst einmal dient eine zivilrechtliche Feststellungsklage dazu zu prüfen, ob zwischen zwei Parteien ein bestimmtes Rechtsverhältnis besteht oder nicht. Im konkreten Fall geht es darum, feststellen zu lassen, ob der Kläger einen zivilrechtlichen Schadensanspruch aus erlittenem Unrecht hat. Also um die Frage, ob die Kirche - namentlich die Bistumsverantwortlichen - konkret eine Mitschuld an den Missbrauchstaten von Peter H. tragen. Anwalt Schulz sieht die Bischöfe und das Erzbistum als "Mittäter". Bereits das Münchner Missbrauchsgutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) hatte eine Mitverantwortung der Kirchenoberen des Erzbistums für den Einsatz von Peter H. festgestellt. Benedikt XVI. hatte sich nach Vorstellung des Gutachtens zwar korrigieren müssen: Bei der Sitzung, in der es um die Aufnahme H.s aus Essen ging, war er entgegen seiner ersten Angaben doch anwesend. Benedikt XVI. bestreitet aber, von dessen Vorgeschichte gewusst zu haben.

Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?

Anwalt Schulz beruft sich laut Correctiv, Zeit und BR auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von Dezember 2010, wonach zwar ein Leistungsanspruch an sich verjähren könne, nicht aber der Anspruch auf dessen Feststellung. Damals ging es um ein Insolvenzverfahren, Schulz will dieses Prinzip nun aber auf den Umgang der Kirche mit Missbrauchsfällen anwenden, um, wenn schon nicht Schadenersatz, wenigstens einen Richterspruch zu erwirken, in dem steht, dass die Kirche eine Mitverantwortung trägt. Entscheidend dürfte auch sein, ob sich die beklagte Seite auf diese Verjährung beruft oder nicht.

Wie sind die Reaktionen?

Der frühere Münchner Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter hat gegenüber Correctiv bereits angekündigt, sich nicht auf Verjährung berufen zu wollen - und somit das Erzbistum München und Freising sowie die anderen Beklagten durchaus unter öffentlichen Druck gesetzt. Eine Kirche, die einerseits beteuert, Missbrauch aufklären und aufarbeiten zu wollen, sich aber andererseits auf Verjährung beruft - das hätte wohl eine verheerende öffentliche Wirkung.

Kardinal Wetter hatte nach der Vorstellung des Münchner Gutachtens für den Umgang mit Missbrauchstätern in seiner Amtszeit bereits eine "persönliche Verantwortung" eingeräumt: "Durch Theologie und Kirchenrecht sind in der katholischen Kirche die Vollmachten fast ausschließlich auf den Ortsbischof konzentriert", schrieb Wetter im Januar. "Dem entspricht eine undelegierbare persönliche Verantwortung." Das Erzbistum München und Freising verweist auf das laufende Verfahren und wollte sich zunächst nicht äußern. Auch von Benedikt XVI. gab es zunächst keine Stellungnahme.

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