Immer wieder schüttelt der Angeklagte den Kopf. Mal vergräbt er das Gesicht in den Händen, mal trommelt er mit den Fingern auf der Tischplatte herum. Zwischendrin stößt er verächtlich die Luft aus. Für ihn sind die Vorwürfe gegen ihn haltlos, die vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Auch das Gericht wird ihn am Ende nicht verurteilen.
Der 62-jährige Angeklagte ist gelernter Krankenpfleger. Während einer Nachtschicht im Münchner Klinikum rechts der Isar soll er einer Kollegin an die Brüste gefasst haben, die Anklage lautet daher auf sexuelle Belästigung. Der Beschuldigte aber will die Vorwürfe nicht so stehen lassen. „Ich sage aus“, erklärt er zu Beginn der Verhandlung. Er habe mit der Kollegin, einer heute 23-Jährigen, häufig zusammengearbeitet und ein gutes, freundschaftliches Verhältnis zu ihr gehabt.
Während der gemeinsamen Schicht im April vergangenen Jahres hätten sie gemeinsam herumgealbert. Währenddessen habe er sie in die Seite gepiekt und kurz gekitzelt. Die Kollegin habe das lustig gefunden und gelacht – dementsprechend überrascht sei er gewesen, als er kurz darauf von den Vorwürfen gegen ihn hörte. Diese hatten für den 62-Jährigen schwerwiegende Folgen, sein Arbeitgeber kündigte ihm aufgrund der Anschuldigungen.
„Das macht mich schlichtweg fertig“, sagt der Angeklagte. Die Vorwürfe gegen ihn seien aus der Luft gegriffen – womöglich, um von etwas anderem abzulenken. Denn kurz zuvor habe er seine Kollegin darauf angesprochen, dass sie verschreibungspflichtige Schlafmittel aus dem Klinikum entwendet habe. „Dass man mir daraus so einen Strick dreht, hätte ich nie für möglich gehalten“, sagt der Beschuldigte.
Die 23-Jährige wiederum gibt an, es habe sich bei dem Übergriff um „einen kurzen Greifer“ an ihre Brüste gehandelt. Sie habe zum Angeklagten lediglich ein rein kollegiales Verhältnis gepflegt und nur gelegentlich mit ihm zusammengearbeitet. Folglich hätte sie während der Nachtschicht auch nicht mit ihm gescherzt, der Beschuldigte habe sie stattdessen unvermittelt und von hinten berührt. Das sei sehr unangenehm gewesen, sie habe danach Angst gehabt, zur Arbeit zu gehen. Von dem Vorwurf, Medikamente gestohlen zu haben, habe sie noch nie etwas gehört.
Für die Richterin, den Staatsanwalt und die Verteidigung bleiben Fragen. Warum schrieb die 23-Jährige in einem Protokoll für die Klinikleitung von zwei Übergriffen in zwei aufeinanderfolgenden Nächten, während sie im Prozess aussagt, es habe lediglich einen Vorfall gegeben? Warum verrichtete sie in der Nacht nach dem angeblichen Übergriff eine weitere Schicht mit dem Angeklagten, obwohl sie doch angegeben hatte, Angst vor ihm zu haben? Und warum hat ein Zeuge, der während der mutmaßlichen Belästigung ebenfalls anwesend war, bei der Polizei ausgesagt, die 23-Jährige habe ein lockeres Verhältnis zur Wahrheit und er habe bei ihr „ein schlechtes Bauchgefühl“? All diese Fragen lassen sich im Prozess nicht abschließend klären. Die Juristen verständigen sich deshalb darauf, das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro einzustellen.
Der 62-Jährige verlässt den Gerichtssaal, ohne verurteilt worden zu sein. Seinen Job bekommt er dadurch nicht wieder. Im Prozess hat er angegeben, es sei unwahrscheinlich, dass er in seinem Alter jemals wieder eine Anstellung als Krankenpfleger findet.

