LandgerichtSeniorin stürzt in der Tram und klagt auf Schadenersatz

Lesezeit: 2 Min.

In einer Tram der Linie 27 – hier im Museumsviertel – ereignete sich der Sturz.
In einer Tram der Linie 27 – hier im Museumsviertel – ereignete sich der Sturz. Robert Haas

Vor dem Landgericht München I wird ein Unfall verhandelt, dessen Opfer gravierende Folgen davongetragen hat. Doch der genaue Hergang lässt sich nicht rekonstruieren. Hat der Straßenbahnfahrer tatsächlich eine Gefahrenbremsung eingeleitet?

Von Susi Wimmer

SZ bei Google bevorzugen

Die Münchner Tram feiert in diesem Jahr ihren 150. Geburtstag, Brigitte T. (Name geändert) zählt 80 runde Lenze, aber beim Thema Tram und Brigitte T. kommt keine Feierlaune auf: Vor zwei Jahren stürzte die Frau in der vollbesetzten Linie 27. Dabei habe sie sich mehrere Beckenfrakturen zugezogen, sagt sie. 15 000 Euro Schmerzensgeld wollte die Seniorin nun von der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) einklagen. In einer Güteverhandlung vor der 26. Zivilkammer am Landgericht München I allerdings bremste die MVG die Erwartungen der 80-Jährigen heftig aus.

Es war am späten Nachmittag des 26. September 2024, als Brigitte T. mit einer Freundin am Hohenzollernplatz die Tram in Richtung Norden bestieg. „Alles war voll, etliche Leute standen, man konnte gar nicht sehen, ob noch ein Sitzplatz frei war“, erzählt sie in der Verhandlung. Sie habe sich mit beiden Händen an eine Haltestange geklammert, die Tram sei kurze Zeit gefahren und habe dann „ganz abrupt gebremst und angehalten“.

Brigitte T. stürzte zu Boden, „eine junge Frau wollte mich noch halten, die ist aber auch gestürzt und auf mich draufgefallen“, berichtet die Seniorin. Später dann beim Aussteigen habe die junge Frau, eine Tierärztin, ihr noch geraten, den Notarzt zu verständigen, falls sie Schmerzen bekomme. „Denn Sie stehen jetzt unter Schock“, habe die junge Frau gesagt.

Tatsächlich rief Brigitte T. noch am Abend den Notarzt, der verwies auf einen Orthopäden. Doch der Röntgen-Befund zeigte tags darauf nichts Auffälliges, es sei eine Prellung, erklärte der Arzt. „Aber die Schmerzen wurden immer schlimmer“, sagt Brigitte T., der Hausarzt überwies sie schließlich in eine Klinik. Dort wurden die Brüche im Becken diagnostiziert. In der Klinik zog sich die Frau noch eine Lungenentzündung zu, später in der Reha einen weiteren Infekt. Erst einen Tag vor Weihnachten kehrte Brigitte T. in ihre Wohnung zurück, seitdem ist sie auf die Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen – und auf einen Stock beim Gehen.

Um 17.02 Uhr hielt an jenem Tag die Tram 27 am Hohenzollernplatz. Deren Fahrer sagt vor Gericht, dass er seine Verpflichtungen sehr genau kenne. Bei einer sogenannten Gefahrenbremsung werde automatisch Sand ausgestreut, die Schienenbremse sowie die laute Klingel würden aktiviert. „Ich muss dann eine Durchsage machen, ob jemand verletzt wurde und die Leitstelle informieren“, zählt er auf. Aber an jenem Tag habe es keinen derartigen Vorfall gegeben. „Es könnte auch eine Tram vorher oder nachher gewesen sein“, merkt Brigitte T. noch an. Was die Angelegenheit noch diffiziler werden lässt.

„Ich tue mich sehr schwer hier“, setzt die Anwältin der MVG an. Eine Gefahrenbremsung sei nicht nachzuweisen, „ich gehe von einem Eigenverschulden aus“. Richter Bernhard Zeller regt eine gütliche Einigung an, und die Seite von Brigitte T. könnte sich „mit der Hälfte“ des geforderten Schmerzensgeldes anfreunden, die MVG allerdings nicht. Das Gericht gehe durchaus von „einem Sturzgeschehen“ aus, aber es sei unklar, welche Tram es nun wirklich gewesen sei und ob ein eventuell „raues Bremsen“ etwa vor einer roten Ampel die Voraussetzung einer Haftung erfüllen würde. So fragt Zeller, ob die MVG nicht 20 Prozent der Summe zahlen könne.

„Sie haben meine Empathie“, sagt die Anwältin der Beklagten, „aber dann müsste ich alle Fälle mit einem normalen Bremsmanöver so behandeln“. Bis zum 27. Juli haben die Parteien noch Zeit, sich außergerichtlich zu einigen, ansonsten wird Richter Zeller am 30. Juli einen Beweisbeschluss verkünden. Darin wird unter anderem festgelegt, zu welchen strittigen Themen Beweise erhoben werden sollen.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Polizeiinspektion am Prinzregentenplatz
:Wenn die Münchner plötzlich in Hitlers Wohnung stehen

In der Polizeiwache am Prinzregentenplatz wohnte früher Adolf Hitler. Nun öffnen die Beamten die Räume behutsam für die Öffentlichkeit – um zu zeigen, wie aus dem Ort des Terrors ein Ort der Demokratie geworden ist.

SZ PlusVon Bernd Kastner und Daniel Hofer

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: