Wer ohne Ticket unterwegs ist, dem droht im schlimmsten Fall das Gefängnis. Schwarzfahren ist in Deutschland keine Petitesse, sondern ein Straftatbestand nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches, in dem es heißt: Wer eine Leistung wie etwa die Beförderung durch ein Verkehrsmittel erschleicht, „wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“. Von der S-Bahn direkt ins Gefängnis – geht es nach der Linken im Stadtrat, soll dies in München niemandem mehr widerfahren. Doch ist das realistisch?
Öffentlicher NahverkehrSoll Schwarzfahren keine Straftat mehr sein?
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Wer in den öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein erwischt wird, muss mit harten Strafen rechnen, Wiederholungstäter sogar mit Gefängnis. Eine Initiative will das ändern. Der Chef des Münchner Verkehrsverbundes aber sagt: „Wir benötigen die Abschreckung.“
Von Martin Mühlfenzl

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