Öffentlicher NahverkehrSoll Schwarzfahren keine Straftat mehr sein?

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Wer in München mehrmals beim Schwarzfahren erwischt wird, muss mit einer Strafanzeige rechnen.
Wer in München mehrmals beim Schwarzfahren erwischt wird, muss mit einer Strafanzeige rechnen. (Foto: Stephan Rumpf)

Wer in den öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein erwischt wird, muss mit harten Strafen rechnen, Wiederholungstäter sogar mit Gefängnis. Eine Initiative will das ändern. Der Chef des Münchner Verkehrsverbundes aber sagt: „Wir benötigen die Abschreckung.“

Von Martin Mühlfenzl

Wer ohne Ticket unterwegs ist, dem droht im schlimmsten Fall das Gefängnis. Schwarzfahren ist in Deutschland keine Petitesse, sondern ein Straftatbestand nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches, in dem es heißt: Wer eine Leistung wie etwa die Beförderung durch ein Verkehrsmittel erschleicht, „wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“. Von der S-Bahn direkt ins Gefängnis – geht es nach der Linken im Stadtrat, soll dies in München niemandem mehr widerfahren. Doch ist das realistisch?

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