Ein 23-jähriger Münchner ist wegen des Verdachts festgenommen worden, seine Großmutter getötet zu haben. Er sitzt nun in Untersuchungshaft, während die weiteren Ermittlungen laufen. Die Frau wurde am Montagnachmittag vor einer Woche von der Putzfrau in ihrer Schwabinger Wohnung gefunden. Es handelt sich um eine 76-jährige Ärztin im Ruhestand.
Aufgrund der Auffindesituation ging die Polizei zunächst von einem Suizid aus. Daran entstanden aber Zweifel. Am Tag darauf seien bei der Obduktion, die bis spät in die Nacht ging, so Oberstaatsanwältin Anne Leiding, Anzeichen für stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Hals gefunden worden, sodass nun die Mordkommission die Ermittlungen führt.
Deren Chef Armin Ritterswürden sagte bei einer Pressekonferenz am Dienstag, im Zug der Ermittlungen habe der 23-jährige Enkel der Toten die Aufmerksamkeit der Fahnder durch auffälliges Verhalten auf sich gezogen: Er sollte, wie in solchen Fällen üblich, als Zeuge gehört werden, war aber für die Polizei nicht erreichbar. Ein nationaler Haftbefehl wurde erlassen, ein europäischer beantragt – bevor der aber wirksam werden konnte, hatten Münchner Zielfahnder den Mann bereits ausfindig gemacht, er wurde am vergangenen Freitag im Stadtgebiet widerstandslos festgenommen.
Weil die Ermittlungen relativ am Anfang stehen und der Beschuldigte bisher nicht vernommen werden konnte, halten sich Polizei und Staatsanwaltschaft mit Details zu Tatverlauf, Motiv und der Vorgeschichte zurück. Mitgeteilt wurde nur, dass der Mann einen Realschulabschluss hat und zuletzt auf Arbeitssuche war. Der Kontakt zur Großmutter war regelmäßig, er hatte auch einen Schlüssel zu der Wohnung. Bei der Polizei ist er bislang nicht in Erscheinung getreten. Vernommen werden kann er als Beschuldigter nur im Beisein eines Verteidigers. Ein solcher muss aber erst noch bestellt werden.
Einzelheiten zu den Verletzungen, die bei der Obduktion entdeckt wurden, waren von den Ermittlern ebenfalls kaum zu erfahren. Oberstaatsanwältin Leiding sagte nur, die Verletzungen „könnten durch Erwürgen entstanden sein“. Typisch hierfür wäre etwa ein Bruch des Kehlkopfes oder des Zungenbeins unterhalb des Kinns – Verletzungen, die von außen nicht unbedingt gleich zu erkennen sind.
Es gebe auch Anzeichen, dass die Auffindesituation durch den Täter so inszeniert worden sei, dass die Ermittler zunächst an einen Suizid dachten. Mittlerweile seien in der Wohnung des Opfers, laut Leiding „ein Mehrfamilienhaus im klassischen Schwabing“, und in der Wohnung des mutmaßlichen Täters weitere Beweismittel gesichert worden.
Der Haftbefehl lautet vorerst auf Totschlag. Nun müsse, so Leiding, ermittelt werden, ob es Merkmale gebe, die die Qualifizierung als Mord rechtfertigen würden. Solche Mordmerkmale sind etwa Habgier, Heimtücke oder Grausamkeit. Darauf steht immer lebenslange Freiheitsstrafe. Bei Totschlag beginnt der Strafrahmen bei mindestens fünf Jahren, in besonders schweren Fällen kann es ebenfalls lebenslange Haft geben.
Oberstaatsanwältin Leiding lobte besonders den Spürsinn der Beamten des Kommissariats 12, das sind die Todesermittler des Polizeipräsidiums – sie seien wachsam geblieben und hätten nicht sofort auf den ersten Eindruck, dass es sich um einen Suizid handeln könnte, gesetzt: „Wenn man sich zu schnell auf etwas verlässt, bleibt vielleicht ein Mord oder ein Totschlag ungesühnt.“

