Nach Angriff vor Schwabinger Supermarkt:Drei Verletzte und jede Menge Fragen

Auto fährt in München in Menschengruppe

Einsatz in der Ungererstraße: Polizisten riegelten den Tatort ab und suchten in der ganzen Stadt nach den unbekannten Tätern.

(Foto: Matthias Balk/dpa)

Die Polizei ermittelt gegen mehrere Mitglieder der Hells Angels. Das Vorgehen der Täter ist untypisch für organisierte Kriminelle.

Von Julian Hans und Susi Wimmer

Sollte Erdinc D. im Auftrag der Hells-Angels-Bosse am helllichten Tag auf offener Straße vor einem Supermarkt an der Ungererstraße ermordet werden? Die Gerüchte um die Geschehnisse am Mittwochnachmittag schießen ins Kraut. Fakt ist, dass die drei Männer, die bei dem Angriff mit einem Messer und einem Kleintransporter verletzt wurden, das Krankenhaus wieder verlassen haben. Die Polizei hat fünf Wohnungen von Tatverdächtigen durchsucht, darunter auch die des Münchner Hells-Angels-Präsidenten Murat S. Vernommen werden konnte Letzterer noch nicht, er ist verschwunden.

Wie die Polizei nach ersten Zeugenaussagen rekonstruiert hat, verließ Erdinc D. gegen 16 Uhr mit zwei Begleitern den Edeka. Vor der Türe attackierten ihn zwei Männer, prügelten auf ihn ein und stachen mit einem Messer zu. Dann liefen sie weg, um wenig später wieder zu kommen, diesmal begleitet von einem schwarzen Mercedes Vito. Das Auto fuhr über den Gehsteig und hielt auf den Verletzten und seine Begleiter zu. Einer der Männer wurde von dem Kleintransporter erfasst. Schließlich stiegen die Täter aus und prügelten erneut auf die drei Männer ein.

Die Hintergründe für die Tat sind unklar. Sowohl die Polizei als auch das Opfer selbst widersprechen jedoch der Interpretation, hier handle es sich um einen Rockerkrieg zwischen den verfeindeten Hells Angels und Black Jackets.

Der 45-jährige Erdinc D. legt Wert darauf, dass er lediglich mit den Black Jackets befreundet, aber nie Mitglied gewesen sei. Vielmehr sei der Streit eine "reine Privatsache" zwischen ihm und Murat S. Der Chef der Hells Angels in München versuche, den Rockerklub für diesen privaten Streit auszunutzen. Erdinc D. ist überzeugt, dass der Angriff am Mittwoch keine Warnung war, sondern dass die Angreifer ihn töten wollten. Ein Stich in den Rücken habe die Wirbelsäule des 45-Jährigen nur um Zentimeter verfehlt, ist aus dem Umfeld des Opfers zu hören. Dennoch habe er noch am selben Tag das Krankenhaus wieder verlassen. Seitdem steht er unter Polizeischutz, seine Wohnung im Landkreis Fürstenfeldbruck wird bewacht.

Dafür, dass angeblich die Oberen bei den Hells Angels den Auftrag gegeben hätten, Erdinc D. zu beseitigen, scheint Kennern der Organisierten Kriminalität die Ausführung doch zu hausbacken. Ein Angriff mit einem Messer am helllichten Tag vor einem Supermarkt? Noch dazu mit Autos, die auf die Angreifer selbst zugelassen sind? Unwahrscheinlich.

Es ist nicht das erste Mal, dass Erdinc D. Opfer eines Messerangriffs wird. Und diese erste Tat dürfte wohl der Hintergrund für den zweiten Angriff sein. Denn seit November 2019 läuft vor dem Landgericht München I der Prozess gegen den Hells Angel Khaled B. Er soll 2015 im Crowns Club bei der Tanzveranstaltung "Istanbul Nights" Erdinc D. sowie dessen Bruder Ersin ein Messer in den Bauch gerammt haben. Beide überlebten schwer verletzt. Nun wird vor der zweiten Strafkammer wegen zweifachen versuchten Mordes verhandelt. Nach der Tat hatte sich B. ins Ausland abgesetzt. Schließlich kehrte er im November 2018 zurück, weil er in Deutschland leben wollte, und ließ sich bei seiner Ankunft festnehmen.

Der Prozess gegen Khaled B. begann mit einer Provokation, da war die Anklage noch gar nicht verlesen: Im Gerichtssaal saßen gut 40 Mitglieder der Hells Angels dicht gedrängt im Zuschauerraum und winkten dem Angeklagten zu, als Erdinc D. den Saal betrat. Als Nebenkläger stellte er sich in den vorderen Bereich des Gerichtssaals, hob sein Handy und richtete es mit einem Schwenk von links nach rechts auf die versammelten Bandenmitglieder. Die Masse tobte, stürmte auf den Gang, Staatsanwalt und Wachtmeister konnten schlichten. Fortan begleitete die Polizei mit einem Großaufgebot jeden einzelnen Prozesstag. Denn neben den 40 bis 60 Hells Angels, die sich im oder vor dem Gericht aufhielten, war angekündigt worden, dass aus Frankfurt Anhänger der Black Jackets anreisen würden. Bislang kamen sie allerdings nicht.

Dafür gab es auf dem Vorplatz des Gerichts eine Auseinandersetzung zwischen Erdinc D. und den Hells Angels. Und: Erdinc D. soll mit Freunden im McDonald's am Stachus ein Mitglied der Rockergruppierung niedergeprügelt und -getreten haben. Er saß dafür sechs Wochen im Gefängnis und wurde dann im Rahmen einer Haftprüfung wieder entlassen. Ein Umstand, den Adam Ahmed, Anwalt von Khaled B., nicht nachvollziehen kann. "Bei der Liste an Straftaten ist es unerklärlich, warum er noch frei ist", sagte er. Dafür habe er nur eine Erklärung: "Erdinc D. ist ein V-Mann der Polizei." Dass Erdinc D. früher Mitglied der Black Jackets war, habe sich erst vergangene Woche für ihn bewahrheitet, als ein Bericht des Verfassungsschutzes verlesen wurde. Ahmed vertritt die These, dass Erdinc D. im Rockerbereich mit einer neuen Gruppierung die Herrschaft übernehmen will.

Ahmed hatte sogar beantragt, seine Pflichtverteidigung für Khaled B. aufzuheben. Denn Erdinc D. veröffentlichte bei Facebook Fotos des Anwalts und nannte ihn namentlich als Verteidiger der Hells Angels. Dazu kamen anonyme Anrufer in der Kanzlei, die nach Ahmed fragten und Bemerkungen wie: "Den werden wir schon finden." Doch das Gericht lehnte eine Entpflichtung ab. Dass Erdinc D. nun von Mitgliedern der Hells Angels angegriffen worden sein soll, sei absehbar gewesen. "Er provoziert nur." So einen Vorfall wie den am vergangen Mittwoch auf offener Straße: "Ich wüsste nicht, dass es so etwas in München schon einmal gegeben hat."

Die Polizei durchsuchte fünf Wohnungen der Hells Angels, ließ die Türen aufsprengen, da man davon ausging, dass die Mitglieder bewaffnet sind. Einer der Verdächtigen ist Murat S. Ihn traf man in seiner Wohnung nicht an. Benedikt A. Stehle, Rechtsanwalt von Murat S., sagte der SZ, dass er sich bislang zur Tatbeteiligung seines Mandanten nicht äußern wolle.

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