Gesetz gegen Spekulation:Hier geht es um mehr als nur eine Immobilie

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22,7 Millionen Euro zahlt die Stadt für dieses leer stehende Haus in der Agnesstraße in Schwabing. Investoren wollten deutlich mehr zahlen. (Foto: Stephan Rumpf)

Welchen Preis muss die Stadt zahlen, wenn sie Gebäude kauft, um günstigen Wohnraum zu sichern? An einem Haus in Schwabing statuiert der Stadtrat nun ein Exempel - das aber ist rechtlich gewagt.

Von Ellen Draxel, Anna Hoben und Sebastian Krass

Erst wurden 15 Mietparteien aus dem Haus vertrieben, seit zwei Jahren steht es leer. Ein Grünwalder Investor wollte es nun an einen Starnberger Investor für 35 Millionen Euro verkaufen, 54 Prozent über dem offiziell ermittelten Wert: An dem denkmalgeschützten Gebäude an der Agnesstraße 48 in Schwabing zeigen sich die Auswüchse des Münchner Immobilienmarkts wie unter einem Brennglas. Doch nun versucht der Stadtrat, erstmals seit Inkrafttreten einer neuen rechtlichen Regelung, den Investoren einen Strich durch die Rechnung zu machen. Die Vollversammlung beschloss am Mittwoch in nicht-öffentlicher Sitzung mit breiter Mehrheit, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht zieht - allerdings zu einem Preis von 22,7 Millionen Euro. Das ist der Marktwert, den das städtische Bewertungsamt für die Immobilie ermittelt hat. Gegenstimmen kamen von FDP/Bayernpartei und AfD.

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