Süddeutsche Zeitung

Prozess in München:Pläne für "Schützenliesl"-Zelt auf dem Oktoberfest scheitern

Die Stiftl GmbH wollte auf der Oiden Wiesn ein Zelt unter dem Namen eröffnen. Warum daraus nun nichts wird - und wer das hübsche Münchner Biermadl war.

Von Andreas Salch

Ihr Name ist vielen heutzutage wohl eher nicht mehr geläufig: Coletta Möritz. Ein großformatiges Gemälde von ihr dagegen brachte es zu Berühmtheit, die bis heute fortdauert. Das Bild war erstmals 1881 beim 7. Deutschen Bundesschießen auf dem Turm einer Bierbude auf der Theresienwiese zu sehen und trug den Namen "Schützenliesl". Es zeigte die 1860 nördlich von Augsburg als uneheliches Kind geborene Coletta Möritz in ihrem späteren Metier als Kellnerin.

Auf dem Gemälde ist sie als offenherziges, freundlich lächelndes Biermadl mit wehenden Zöpfen zu sehen, das statt eines Huts kokett eine Schützenscheibe trägt, auf einem Bierfass tänzelt und neun schäumende Mass in den Händen hält. Das Gemälde war seinerzeit ein riesiger Erfolg. Er hält bis heute an. Und nicht zuletzt deshalb war die "Schützenliesl" jetzt auch Gegenstand eines Zivilrechtsstreits vor dem Landgericht München I, der zugunsten der Münchner Kindl GmbH endete.

Das Unternehmen errichtet in Giesing eine Brauerei mit Gaststätte und will die Tradition der ehemaligen Münchner Kindl Brauerei wiederaufleben lassen. Zu dieser Tradition gehört aus Sicht der Klägerin natürlich auch das Bild von Coletta Möritz, das einmal die Flaschenetiketten der alten Münchner Kindl Brauerei zierte. Beklagte in dem Streit um die Markenrechte an der "Schützenliesl" ist die Stiftl GmbH, die unter anderem das Alte Hackerhaus an der Sendlinger Straße und auf der Wiesn das Zelt "Zum Stiftl" betreibt.

Vier Jahre versuchte die Stiftl GmbH, auf der Oiden Wiesn zu landen - ohne Erfolg

Begonnen hat der Zwist bereits vor sieben Jahren. Im September 2015 hatte die Stiftl GmbH beim Deutschen Patent- und Markenamt in München "Schützenliesl" als "Wortmarke" angemeldet. Ebenso das Gemälde mit Coletta Möritz als "Schützenliesl", das von Friedrich August von Kaulbach stammt, einem Neffen des berühmten Hofmalers Wilhelm von Kaulbach.

Die Stiftl GmbH hatte mit der "Schützenliesl" Großes vor. Der Name der feschen Kellnerin von anno dazumal sollte unter anderem wieder auf der Wiesn zu lesen sein. Genauer gesagt auf der Oiden Wiesn. Denn 2016 hatte sich die Stiftl GmbH um die Zulassung eines "Schützenliesl"-Festzeltes beworben. Jedoch ohne Erfolg. Nicht viel anders erging es dem Großgastronom mit seinen weiteren Bewerbungen in den Jahren 2017 bis 2019.

Dann kam Corona. Und weil dadurch aus der Verwendung des Namens der einst auch vom unvergessenen Franzl Lang besungenen "Schützenliesl" nichts wurde, holte die Stiftl GmbH gewissermaßen einen Plan B aus der Schublade. Von Sommer 2021 an nutzte sie die streitgegenständlichen Marken für den Biergarten des Hackerhauses, aus dem der "Schützenliesl"-Biergarten wurde.

Das Urteil sei ganz "im Sinne der Münchner Biergeschichte", findet Dietrich Sailer

Inzwischen aber hatte die Münchner Kindl GmbH, deren Geschäftsführer Dietrich Sailer ist, beim Deutschen Patent- und Markenamt Löschungsanträge für die Marken "Schützenliesl" und das Bild mit Coletta Möritz eingereicht. Das wiederum wollte die Stiftl GmbH nicht hinnehmen, und so wurden Name und Bild des Biermadls ein Fall für die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer am Landgericht München I und deren Vorsitzende, Richterin Michaela Holzner.

Die Münchner Kindl GmbH argumentierte laut einer Pressemitteilung des Landgerichts München I vor Gericht unter anderem damit, dass die Bezeichnung "Schützenliesl" als auch das Bild mit Coletta Möritz, welche die Beklagte als Marken habe eintragen lassen, längst "verfallen" seien. Die Stiftl GmbH habe es nämlich schlichtweg versäumt, diese Marken "innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren zu benutzen." Dieses Versäumnis der Beklagten wiederum habe zur Folge, dass die von ihr vorgetragenen Benutzungsrechte für die "Annahme einer rechtserhaltenden Benutzung" beider Marken nicht ausreichten. Dieser rechtlichen Wertung der Causa "Schützenliesl" schlossen sich letztlich auch die Richter der 33. Zivilkammer in ihrem an diesem Freitag verkündeten Urteil an.

Dietrich Sailer, der Geschäftsführer der Münchner Kindl GmbH, nahm die Entscheidung mit großer Genugtuung und Freude auf. Wie er am Telefon mitteilte, sei das Urteil ganz "im Sinne der Münchner Biergeschichte". Münchner Kindl und "Schützenliesl", so Sailer, der inzwischen eine Ausbildung zum Braumeister absolviert, gehörten einfach zusammen.

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