Süddeutsche Zeitung

Prozess:Klagewelle gegen Schönheitschirurgen

Ein Münchner Arzt soll rund 70 Patienten bei Operationen geschädigt haben. Gegen ihn läuft ein Strafverfahren - und einige der angeblich Geschädigten wehren sich auch zivilrechtlich. Nun beginnt der erste einer ganzen Serie von Prozessen.

Von Stephan Handel

Eine ganze Serie von Prozessen gegen einen Münchner Schönheitschirurgen hat am Mittwoch vor dem Landgericht begonnen: Etwa 20 ehemalige Patientinnen und Patienten werfen dem Arzt Sebastian V. schwere Fehler bei Operationen vor. Bei der ersten Verhandlung allerdings sieht es nach einem Sieg für den Mediziner aus.

Sebastian V., 41 Jahre alt, hatte seine Praxis im Lehel, operiert wurde in einer Klinik am Stiglmaierplatz. Seit 2013, so gab er in der Verhandlung an, sei er Facharzt für ästhetische Chirurgie. Im Jahr 2019 jedoch wurde die Staatsanwaltschaft auf ihn aufmerksam: Etwa 70 Strafanzeigen waren eingegangen, zumeist wegen Körperverletzung, in einem Fall aber auch wegen fahrlässiger Tötung; eine Frau soll bei einem Eingriff gestorben sein.

Die Klägerin vom Mittwoch, 34 Jahre alt, wollte sich 2018 bei V. die Brust beidseitig vergrößern lassen. Die Operation fand am 9. Mai statt, mit ihrem Mann war die Patientin im Zug aus Tüßling nach München gekommen. Als sie aus der Vollnarkose erwacht war, stellte sie fest, dass die linke Operationsnarbe immer noch blutete. Ein Pfleger, den sie darauf aufmerksam machte, telefonierte mit V., der sagte wohl, er solle weitere Kompressen auflegen. Dann wurde der Ehemann verständigt, er könne seine Frau jetzt abholen.

Dieser sagte als Zeuge vor Gericht, ihm sei gleich aufgefallen, dass die beiden Behälter zur Wunddrainage unterschiedlich gefüllt waren. Er habe sich aber nichts dabei gedacht, weil die Klinik seine Frau ja entlassen wollte. So seien sie wieder mit dem Zug nach Hause gefahren. Dort aber sei der linke Drainage-Behälter bereits komplett voll gewesen. Sie schrieben Sebastian V. eine Whatsapp-Nachricht, der sah diese jedoch erst kurz vor 23 Uhr. Dann aber bestellte er sie sofort wieder in die Praxis ein, wo noch in der Nacht erneut operiert wurde, um die Nachblutung zu stillen.

Dass Patienten nicht zufrieden seien, sei noch kein Beweis für einen Kunstfehler

Der Leidensweg der Patientin war damit aber noch nicht zu Ende: Ihre neue Brust war nicht so geworden, wie sie sich das erhofft hatte, die Narben waren unansehnlich, zudem sackten die Implantate ab. Nach einem Jahr verhandelte sie mit Sebastian V. über eine Nachoperation, man wurde sich jedoch über die Kosten nicht einig. So ließ sie sich von einem anderen Schönheitschirurgen operieren. Die Kosten hierfür wollte sie nun mit ihrer Klage von V. erstreiten.

Wie meistens in Arzthaftungs-Prozessen war das Gericht auch am Mittwoch auf einen Gutachter angewiesen. Der war per Videokonferenz aus Berlin zugeschaltet und sagte zunächst, er könne aus Fotos und den ärztlichen Dokumentationen erst einmal keine Hinweise auf Fehler in der Behandlung finden. Dass Patienten mit dem Ergebnis einer Schönheits-OP nicht zufrieden seien, komme vor, sei aber noch kein Beweis für einen Kunstfehler. So ging es um Formalien und die Abläufe nach der Operation.

Sebastian V. sagte, er habe nicht gewusst, dass die Patientin mit dem Zug nach Hause fahren wolle, sonst hätte er es verhindert: "Kurze Zeit nach einer Vollnarkose und mit zwei frischen Wunden mehr als eine Stunde in einem öffentlichen Verkehrsmittel nach Hause zu fahren - das ist ein No-Go." die Klägerin sagte, die Übernachtung in der Klinik hätte 180 Euro gekostet, die wollte sie sich sparen. Und der Gutachter meinte, wenn es die Entscheidung der Patientin gewesen sei, nach Hause zu fahren, dann könne man dem Arzt keinen Vorwurf machen, zumal er ja, wie es die ärztliche Kunst verlangt, sofort reagiert habe.

Die von Sebastian V. angeblich geschädigten Patienten stehen über eine Whatsapp-Gruppe miteinander in Kontakt. Deren Name: "Dr. Frankenstein". Für die Verhandlung am Mittwoch trifft dieser Titel jedoch nicht zu - nach drei Stunden riet der Vorsitzende Richter Peter Lemmers der Klägerin, ihre Klage zurückzunehmen, was sie wohl innerhalb der gesetzten Frist tun wird. Angesichts der noch wartenden Verfahren sagte Lemmers zu Sebastian V.: "Ich will Ihnen nicht versprechen, dass das immer so ausgeht."

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5467631
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/mah
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.