Süddeutsche Zeitung

Prozess:Von Rundfunkbeitrag genervt: Mann nach Amoklauf-Äußerung vor Gericht

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Seit 20 Jahren erhält ein Münchner Zahlungsaufforderungen für den Wohnsitz seiner Eltern, dabei gibt es diesen gar nicht mehr. Nach einem entgleisten Telefonat muss er sich vor Gericht verantworten.

Von Andreas Salch

Seit fast 20 Jahren erhält Horst E. (Name geändert) regelmäßig vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" - früher Gebühreneinzugszentrale - Aufforderungen, Rundfunkgebühren für den Wohnsitz seiner Eltern zu zahlen. Den Wohnsitz allerdings gibt es nicht mehr. Horst E. ficht deshalb einen für ihn nervenaufreibenden Kampf mit dem "Beitragsservice" um zu viel gezahlte Rundfunkgebühren aus.

Anfang Dezember vergangenen Jahres soll die Situation eskaliert sein. Horst E. soll einer Mitarbeiterin eines externen Dienstleisters, der im Auftrag des "Beitragsservice" Reklamationen bearbeitet, am Telefon gedroht haben: "Ich mache noch einen Amoklauf bei euch mit einer Kalaschnikow." Jetzt saß Horst E. vor einem Strafgericht am Amtsgericht München.

Was ihm widerfahren sei, sei eine "unglaubliche Geschichte", sagte der 59-Jährige und begann mit seiner Schilderung. Richter Josef Bonkamp ließ E. reden. 1993, so der Vater, habe er sich "offiziell" bei der Behörde am Wohnort seiner Eltern abgemeldet. Inzwischen sei der Haushalt sogar aufgelöst worden. Im Jahr 2000 sei er mit seiner Familie nach München gezogen. Und seit 2004 oder 2005 erhalte er alle zwei, drei Jahre immer wieder vom "Beitragsservice" Zahlungsaufforderungen in Höhe von 1300 bis 1400 Euro für den Haushalt seiner Eltern.

Er bezahle den Betrag jedes Mal, so E., weil der Gerichtsvollzieher mit einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis drohe. Um nachzuweisen, dass der Wohnsitz seiner Eltern nicht mehr besteht und er selbst unter deren früherer Adresse auch keinen Zweitwohnsitz habe, habe er Dokumente vorgelegt, unter anderem die Sterbeurkunde seines Vaters sowie einen Auszug aus dem Grundbuch - alles ohne Erfolg. "Ich weiß nicht, wie ich aus dieser Nummer rauskommen soll", erklärte E.

Nach dem Telefonat stand das Einsatzkommando der Polizei vor der Tür

Am frühen Nachmittag des 7. Dezember 2021 hatte der 59-Jährige wieder einmal das Callcenter angerufen, das im Auftrag des "Beitragsservice" Kundenanfragen bearbeitet. Gemeldet, so E., habe sich eine "extrem unfreundliche Dame", die vorgab, nicht zuständig zu sein. Weil sie das Gespräch abbrechen wollte, habe er unter anderem gefragt, ob man erst einen Amoklauf machen müsse, um Gehör zu finden. Dass er explizit mit einem Amoklauf mit einem Sturmgewehr gedroht habe, stritt er vehement ab: "Es war keine Bedrohung."

Die Mitarbeiterin des Callcenters hatte nach dem Telefonat die Polizei alarmiert. Wenige Tage nach dem Gespräch habe er vor seiner Wohnungstüre "in fünf bis sechs Gewehrläufe von vermummten Männern" geblickt, erzählt Horst E. Es war ein Einsatzkommando der Polizei. Der Einsatz sei "extrem vehement" gewesen, ein "Riesenschock", erinnerte sich der 59-Jährige. Die Bilder kämen bei ihm und seiner Familie immer wieder hoch.

Die Mitarbeiterin des Callcenters konnte sich bei ihrer Vernehmung nicht mehr genau erinnern, ob Horst E. konkret mit einem Amoklauf gedroht hatte. "Man sollte einen Amoklauf machen bei euch, mit einer Kalaschnikow - so in etwa war der Wortlaut", sagte die 46-Jährige. Da sich die Zeugin nur recht vage erinnern konnte, regte E.s Verteidiger, Rechtsanwalt Adam Ahmed, an, das Verfahren einzustellen. Selbst die Vertreterin der Staatsanwaltschaft fand, dass man "angesichts der Vorgeschichte" in dem Fall Milde walten lassen könne, jedoch das Verfahren nur unter Auflagen einstellen sollte.

Richter Bonkamp schlug die Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung vor. Damit wäre die Sache vom Tisch. Horst E. willigte ein und wird 500 Euro an einen Verein überweisen, der die Haunersche Kinderklinik unterstützt. Ob der "Beitragsservice" von ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig keine Rundfunkgebühren mehr für den Wohnsitz seiner Eltern von ihm verlangen wird, ist nach E.s Worten nach wie vor offen.

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