Verbraucherschutz:Reparieren statt wegwerfen

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Ein Techniker von BSH Hausgeräte legt Hand an: Kleine Geräte wie Kaffeevollautomaten werden in der zentralen Werkstatt in Nürnberg repariert, weiße Ware beim Kunden. (Foto: BSH Hausgeräte GmbH)

Die EU hat im April ein neues Verbraucherrecht beschlossen, das künftig auch in Deutschland Gesetz wird: das Recht auf die Reparatur von Elektrogeräten. Der Münchner Hersteller BSH sieht sich als Vorreiter, der zeigt, wie es geht.

Von Catherine Hoffmann

Der Kühlschrank geht nicht mehr. Da gibt es Menschen, die gleich einen neuen kaufen, kostet ja nicht viel. Und es gibt Verbraucher, die beim Kundendienst anrufen und fragen, ob sich ihr Kühlschrank noch reparieren lässt; er sei noch keine 50 Jahre alt. Andreas Döge freut sich über solche Anrufe und sagt: „50 Jahre sind die ältesten Geräte, die wir noch reparieren können. Entweder haben wir noch ein Ersatzteil, oder es ist etwas Mechanisches kaputt, was man reparieren kann.“

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