Süddeutsche Zeitung

Prozess in München:Jogginghose entlarvt Räuber

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Nach zwei Überfällen brachten DNA-Spuren die Polizei auf die Fährte des 37-Jährigen. Und dann war da noch die auffällige Musterung seiner Kleidung.

Von Andreas Salch

Bisweilen entlarven sich Ganoven nicht nur durch ihre DNA, sondern auch durch ihre Kleidung. So wie im Fall eines Arbeiters, der jetzt von einem Schöffengericht am Amtsgericht München unter anderem wegen Raubes und versuchten Raubes sowie vorsätzlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt wurde. Der 37-Jährige hatte, als er die Taten beging, ausgerechnet eine auffallend gemusterte Jogginghose getragen. Das sollte sich rächen.

Im August vergangenen Jahres überfiel der Mann nachts im Stadtgebiet von München zunächst eine Studentin. Da diese dem Angeklagten, nicht wie gefordert, ihre Tasche geben wollte, versuchte dieser, sie ihr zu entreißen. Dabei kam es zu einem Gerangel, bei dem die Studentin leicht verletzt wurde. Als sie anfing zu schreien, nahm der 37-Jährige ohne Beute Reißaus.

Knapp drei Wochen nach diesem Vorfall schlug der Mann jedoch wieder zu. Diesmal handelte es sich bei dem Opfer um einen Angestellten, der sich kurz nach Mitternacht auf dem Nachhauseweg befand. Der Arbeiter schlug dem Angestellten mit der Faust ins Gesicht und raubte ihm dessen fast neues Handy sowie das Portemonnaie. Die Fahndung nach dem Mann verlief vergleichsweise einfach. Denn auf den Kleidern beider Opfer gelang es der Polizei, verwertbare DNA-Spuren zu sichern. Außerdem konnte die Studentin den Arbeiter bei einer sogenannten Wahllichtbildvorlage der Polizei als Täter identifizieren.

Dann ging alles ganz schnell. Die Fahnder stellten fest, dass die sichergestellte DNA mit der des bereits polizeibekannten Mannes übereinstimmte, den die Studentin auf Fotos der Polizei wiedererkannt hatte. Als die Ermittler daraufhin die Wohnung des 37-Jährigen durchsuchten, fanden sie zudem die auffällig gemusterte Jogginghose, von der die beiden Opfer bei ihrer Vernehmung durch die Polizei berichtet hatten.

Trotz dieser erdrückenden Beweislage leugnete der Angeklagte die Taten in der Verhandlung vor dem Schöffengericht. Die Vorsitzende Richterin beeindruckte dies nicht. Ebenso wenig, dass der 37-Jährige ihr versicherte: "Ich glaube an Gott und ich würde keine Person jemals schlagen." Vielmehr stellte die Richterin in ihrem Urteil fest, dass es keine andere plausible Erklärung dafür gebe, wie die DNA-Spuren des Angeklagten auf die Kleidung der Opfer gelangt sein sollen. Das Urteil des Schöffengerichts (Az. 813 Ls 271 Js 193514/21) ist noch nicht rechtskräftig.

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