Süddeutsche Zeitung

Vor Gericht:24-Jähriger wird in einer Stunde elf Mal geblitzt

  • Die erste Aufnahme stammt aus dem Petueltunnel, aber der 24-Jährige wurde auch im Richard-Strauß-Tunnel, im Luise-Kiesselbach-Tunnel, in der Landshuter Allee und im Heckenstaller Tunnel geblitzt.
  • Das Gericht unterstellte ab dem dritten Foto Vorsatz und verurteilte ihn zu Fahrverbot und Geldbuße.

Von Susi Wimmer

Für alle, die es noch nicht wissen: Ja, in den Tunneln entlang des Mittleren Rings hat die Polizei Radaranlagen einbauen lassen; und ja, die funktionieren auch. Ein 24-jähriger Münchner wollte das offenbar nicht glauben, jetzt hat er es schwarz auf weiß: Binnen einer Stunde wurde er in diversen Unterführungen an Münchens Umrundung elf Mal geblitzt. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu Fahrverbot und Geldbuße.

Leider ist nicht überliefert, was den jungen Mann in jener Nacht auf den 23. Mai 2018 so angetrieben hat. Er verweigerte die Aussage bei der Polizei und auch vor dem Amtsgericht schwieg er ob seines Motives. Betrachtet man die stattliche Fotogalerie, könnte man vermuten, der Anlagenmechaniker hätte versucht, München mehrmals schnell wie der Blitz zu umkurven, quasi wie ein Satellit. Vielleicht war die Geschichte aber auch ganz anders, und der Obermenzinger hat schlichtweg mehrfach den Absprung an seiner heimatlichen Ausfahrt verpasst.

Fakt ist, dass der 24-Jährige und sein Peugeot um 0.19 Uhr erstmals im Petueltunnel in Richtung Osten mit einem Foto verewigt wurden. Es folgten weitere Aufnahmen aus dem Richard-Strauss-Tunnel (0.22 Uhr), Luise-Kiesselbach-Tunnel (0.33 Uhr), Landshuter Allee (0.34 Uhr), Heckenstaller Tunnel (0.57 Uhr), dann wieder im Luise-Kiesselbach-Tunnel (1.07 Uhr), Landshuter Allee (1.09 Uhr), Petueltunnel (1.12 Uhr), Richard-Strauss-Tunnel (1.17 Uhr), Luise-Kiesselbach-Tunnel (1.26 Uhr) und Landshuter Allee (1.27 Uhr).

Was nicht jeder weiß: Die Radaranlagen in den Tunneln lösen bei geringen Tempoüberschreitungen gar nicht aus, weil die Bußgeldbehörden nicht so viele Knöllchen verteilen könnten. Der Mann allerdings war immer um 40, 50 und am Ende sogar um 64 Stundenkilometer schneller unterwegs als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Er dürfte also mit 110 bis 120 Sachen nachts durch München gekreist sein.

Das Gericht wertete die ersten beiden Taten zugunsten des Angeklagten noch als fahrlässig, ab dem dritten Foto allerdings unterstellte es Vorsatz. Nun muss der Münchner 1504 Euro Bußgeld zahlen und erhält drei Monate Fahrverbot. Er legte allerdings Rechtsbeschwerde gegen das Urteil ein.

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SZ vom 14.05.2019/baso
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