Prozess:Mordurteil gegen Raser ist rechtskräftig

Der Mann hatte auf der Flucht vor der Polizei einen 14-Jährigen in München überfahren und getötet. Die Revision gegen seine Verurteilung wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes hat der Bundesgerichtshof nun zurückgewiesen.

Das Mordurteil gegen einen Raser, der vor knapp drei Jahren in München einen 14-Jährigen in der Fürstenrieder Straße totgefahren hat, ist rechtskräftig. Wie das Landgericht München I am Montag mitteilte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Mannes Ende Juni verworfen. Der Mann aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hatte den Teenager im November 2019 mit seinem Auto und einer Geschwindigkeit von mindestens 122 Kilometern pro Stunde erfasst, als der an einer Bushaltestelle über die Straße gehen wollte. Eine Freundin des getöteten Jungen überlebte an jenem Abend verletzt, weitere Autofahrer wichen dem Geisterfahrer in letzter Sekunde aus.

Der Fahrer war an jenem Abend auf der falschen Straßenseite auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle, weil er zuvor gekokst und damit gegen Bewährungsauflagen wegen einer anderen Verurteilung verstoßen hatte. Er wurde im März 2021 zu lebenslanger Haft wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes verurteilt. Als Mordmerkmale sah das Gericht das Nutzen eines "gemeingefährlichen Mittels" und Heimtücke.

Die Verteidigung des Mannes hatte eine Verurteilung wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge gefordert. "Es handelt sich hier um eine Mordanklage, die vor vier oder fünf Jahren wohl nicht erhoben worden wäre", hatte die Anwältin zum Prozessauftakt gesagt. "Wie kommt man dazu, davon auszugehen, dass unser Mandant vorsätzlich Personen ermorden wollte?" Ein Einwand, den das Gericht damals nicht gelten ließ: "Die Aussage ,Ich wollte ihn nicht töten' hören wir in nahezu 90 Prozent aller Schwurgerichtsverfahren", sagte damals die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung, die nun vom BGH bestätigt wurde.

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