Die Sternfahrt des Fahrradklubs ADFC darf am Sonntag, 18. Mai, nicht über die Autobahn 96 verlaufen. Das hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag entschieden. Der ADFC hatte eine Klage und einen Eilantrag eingereicht, nachdem das Kreisverwaltungsreferat (KVR) die Route über die A96 nicht genehmigt hatte. Die Behörde hatte Bedenken wegen der Sicherheit im Straßenverkehr.
Im Vergleich zu 2023, als eine Sternfahrt über die A96 stattfinden durfte, sei der Bereich der Autobahn in diesem Jahr noch stärker durch Baustellensituationen belastet, so das KVR. Die Behörde nennt unter anderem die Verlängerung der U5 im Bereich Gotthardstraße und die Tramwesttangente. Auch direkt im Bereich der A96, der von der Radsternfahrt genutzt werden sollte, seien Baustellen im Tunnel Gräfelfing eingerichtet.
Zusätzlich käme es nach Ansicht des KVR zu einer „extremen Gesamtbelastung im gesamten Stadtgebiet“, weshalb eine Verlegung wie vom KVR vorgenommen, erforderlich und verhältnismäßig sei. Die Behörde hatte als Alternative ein Teilstück der A95 angeboten. Das lehnt der ADFC wegen eigener Sicherheitsbedenken jedoch ab, auf den Gang in die nächste Instanz verzichtet der Fahrradklub, weil die Zeit bis zum Start zu knapp ist. Die neue Route ist online unter muenchen.adfc.de/sternfahrt abrufbar.