Die automatische Glastür im ersten Stock des Landratsamts schwingt auf. Es stehen sich im Gang gegenüber: ein Putzwagen sowie ein Staubsauger, beide mit den dazugehörigen Damen vom Reinigungsdienst. Der Putzwagen setzt sich in Bewegung und dann, so erzählt es zumindest die eine Seite, rammt er die Frau, die nach hinten taumelt, über den Staubsauger stürzt und sich verletzt. Über die mutmaßliche Körperverletzung im Reinigungsbetrieb musste nun das Amtsgericht München entscheiden.
Dass Haushaltsunfälle zu den häufigsten Unfallarten in Deutschland gehören, ist hinlänglich bekannt. Dass der Umgang mit Reinigungsgeräten ebenfalls problematisch werden kann, das hat man nicht alle Tage. Und schon gar nicht vor Gericht.
Staatsanwältin Charlotte von Schwerin jedenfalls wirft der Reinigungsfachkraft Anka A. in einem Strafbefehl vor, mit einem Putzwagen auf ihre Kollegin losgegangen zu sein. „Ich habe sie überhaupt nicht angerührt“, sagt die Angeklagte entrüstet. Laut Aussage der 48-Jährigen war die Sache eine ganz andere.
An jenem Junitag im vergangenen Jahr habe sie ihren Putzwagen in einen anderen Gebäudeteil schieben wollen. Sie habe den Knopf für die automatische Türöffnung gedrückt, sei losgegangen, da sei ihr die andere Putzfrau entgegengekommen. „Geh bitte zurück“, habe sie gesagt. Daraufhin sei die andere rückwärts gegangen, mit ihren Badelatschen gestolpert und über ihren Staubsauger gefallen. Sie habe ihr noch aufhelfen wollen, aber sei mit einem „hau ab“ abgespeist worden. Sie habe den Putzwagen auch hinter sich hergeschoben, er habe die Kollegin überhaupt nicht berührt.
Das Landratsamt sah den Fall offenbar anders. Nach der Schreierei im Flur wurde die Polizei verständigt und Anka A. entlassen. „Vier Jahre habe ich da gearbeitet“, sagt die Angeklagte, „und nie hatte ich Streit mit jemandem.“
Auch die Geschädigte Dilara M. (Name geändert), 63, hat den Vorfall anders in Erinnerung: Sie springt von ihrem Zeugenstuhl auf und schildert plastisch, was sich zugetragen hat. Dass sie den automatischen Türöffner drückte, die Kollegin mit dem Putzwagen auf sie zukam und gegen ihr Bein fuhr. Als sie rücklings über den Staubsauger stürzte, sei ihr schwarz vor Augen geworden. Und im Vorbeigehen habe die andere „deine Schuld“ gesagt und sie noch an der Hand verletzt.
„Sie hat drei-, viermal mit dem Fuß gegen den Staubsauger getreten“
Letzteres will ein Sicherheitsmann genau gesehen haben, der auf einem Stuhl im Flur saß: „Sie hat drei-, viermal mit dem Fuß gegen den Staubsauger getreten, der gegen den Arm der Frau stieß, die am Boden lag.“ Und er ist davon überzeugt, dass Anka A. „absichtlich“ den Putzwagen gegen die andere Frau geschubst habe.
Die 63-jährige Reinigungsfrau erlitt starke Kopf- und Rückenschmerzen sowie Hämatome an Hand und Schulter. „Es war keine Absicht, ich entschuldigte mich“, erklärt die Angeklagte. Dilara M. schüttelt den Kopf. „Sie hätte sich damals entschuldigen sollen“, sagt sie nur.
Richterin Simone Schorner überlegt laut, ob man eine vorsätzliche Körperverletzung unterstellen könne. Im Strafbefehl war eine Geldstrafe von 2700 Euro angesetzt, sie schlägt vor, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. „Wenn man das Geld der Geschädigten gibt“, schlägt die Staatsanwältin vor. So akzeptiert Anka A. eine Zahlung von 1000 Euro. Sie hat mittlerweile einen anderen Putzjob angenommen.

