Prozess in München:Mutter wollte ihre Kinder töten – Gericht ordnet Unterbringung in Psychiatrie an

Lesezeit: 1 Min.

Die Schwurgerichtskammer am Landgericht München ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an (Symbolbild). (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Die 49-Jährige litt unter einer psychischen Störung, als sie mit ihren Kindern im Auto gegen einen Baum raste. Weil von ihr eine erhebliche Gefahr ausgehe, muss sie für unbestimmte Dauer in einer geschlossenen Einrichtung bleiben.

Von Susi Wimmer

Eine 49 Jahre alte Mutter, die versucht hat, ihre minderjährigen Kinder und sich selbst zu töten, wird für unbestimmte Dauer in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Wie die zweite Schwurgerichtskammer am Landgericht München I feststellte, war die Frau im September 2023 mit ihrem Wagen absichtlich gegen einen Baum gerast und hatte anschließend den Kindern und sich selbst Schnittverletzungen zugefügt. Von ihr gehe „die erhebliche Gefahr“ aus, dass sie auch weiterhin schwerwiegende Straftaten begehen könne, so die Kammer. Verteidigerin Birgit Schwerdt hatte beantragt, die Unterbringung zur Bewährung auszusetzen.

Unter dem Vorsitz von Richter Norbert Riedmann hatte die 2. Große Strafkammer wegen versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung von Januar an unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Wie Pressesprecher Laurent Lafleur erklärte, litt die 49-Jährige aus dem Landkreis München zur Tatzeit unter „einer depressiven Störung mit psychotischen Symptomen“ und sei nicht in der Lage gewesen, das Unrecht ihrer Tat einzusehen.

Die Mutter litt unter der wahnhaften Idee, sie werde pflegebedürftig und ihre elf und 13 Jahre alten Söhne könnten ohne sie nicht zurechtkommen. Deshalb lockte sie die Kinder in ihren Wagen und raste mit 70 km/h im Landkreis München gegen einen Baum. Beide Kinder wurden schwer verletzt. Als sie mit einem Messer auf die Kinder losging, kamen Passanten an den Unfallort und überwältigten die Frau, wobei sie einen der Helfer auch noch mit dem Messer angriff.

Die Kinder wollen heute mit ihrer Mutter nichts mehr zu tun haben, „und meine Mandantin akzeptiert das auch“, sagt Verteidigerin Birgit Schwerdt. Sie hatte für die „krankheitseinsichtige“ Frau einen Platz in einer offenen Einrichtung gefunden, in der sie hätte wohnen können. Dies lehnte die Kammer aber ab, „weil die Einrichtung keine ausreichende Überwachung der Beschuldigten gewährleisten konnte“, so Richter Riedmann.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Prozess am Landgericht München I
:Jens Lehmann investierte in Wirecard – und verliert 750 000 Euro

Der Ex-Nationaltorwart wollte nach der Pleite des Finanzdienstleisters gegen dessen Wirtschaftsprüfer klagen. Doch auf seinem Verlust bleibt er sitzen, weil er eine Frist vor Gericht versäumte.

SZ PlusVon Susi Wimmer

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: