Süddeutsche Zeitung

Urteil des Amtsgerichts:Nach Pöbeleien die Wohnung verloren

  • Ein 70-Jähriger aus Obergiesing muss hinnehmen, dass ihm seine Wohnung fristlos gekündigt wurde. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
  • Er hatte betrunken wiederholt Nachbarn bepöbelt und laut Richter "in erheblichem Maße sexistisch und rassistisch beleidigt".
  • Der Wohnungsbaugenossenschaft könne "die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden", urteilte der Richter.

Von Andreas Salch

Die ausgereichte Hand des Richters schlug der Beklagte, ein 70-Jähriger aus Obergiesing, brüsk aus. Vermutlich hätte er sich das überlegen sollen. Dann wäre er nicht sofort aus seiner Wohnung geflogen. Ende Februar vergangenen Jahres war dem Rentner von seiner Wohnungsgenossenschaft fristlos gekündigt worden. Grund waren Pöbeleien gegenüber Mitbewohnern. Der Senior soll bei den Vorfällen betrunken gewesen sein und gegen die Wohnungstüren seiner Nachbarn geschlagen haben.

Die Wohnungsgenossenschaft mahnte den 70-Jährigen daraufhin ab, was diesen aber wenig beeindruckte. Nur wenige Tage später krakeelte er wieder im Treppenhaus, soll wieder betrunken gewesen sein und seine Nachbarn beschimpft und die älteren unter ihnen in Angst und Schrecken versetzt haben, so dass sie sich nicht mehr vor die Tür trauten. Da sich der 70-Jährige nicht beruhigen ließ, wurde die Polizei alarmiert. Die Beamten nahmen ihn mit auf die Inspektion.

Für die Wohnungsbaugenossenschaft war damit das Maß voll. Am 26. Februar 2019 kündigte sie dem Wüterich fristlos wegen der "massiven Störung des Hausfriedens". Der Mann aber blieb, und die Wohnungsbaugesellschaft reichte ein Zivilrechtsklage vor dem Amtsgericht München ein. Beim ersten Termin war der 70-Jährige betrunken. Trotzdem bewahrte der zuständige Richter Contenance. Mehr noch, er gab dem Rentner einen Rat: Sollte die Kündigung rechtens gewesen sein, solle er einen Räumungsvergleich mit der Wohnungsbaugenossenschaft abschließen und eine ausreichende Räumungsfrist vereinbaren. Damit hätte er die Chance, etwa über das Wohnungsamt, eine Ersatzwohnung zu finden.

Der 70-Jährige jedoch blieb stur und lehnte den Vorschlag ab. Der Richter hörte sich die Schilderungen der Nachbarn an und kam zu dem Ergebnis, dass der Beklagte "den Hausfrieden nachhaltig gestört" habe. Der Wohnungsbaugenossenschaft könne somit "die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden". Der 70-Jährige behauptete vor Gericht übrigens, die gegen ihn vorgebrachten Anschuldigungen träfen nicht zu. Der zuständige Richter hatte aber keinen Zweifel an den Schilderungen der Zeugen, die ihm bei ihrer Vernehmung eindrücklich berichteten, wie sich der Beklagte verhalten habe.

Besonders nachhaltig und intensiv sei die Störung des Hausfriedens deshalb, stellte der Richter fest, weil der Senior Mitbewohner auch "in erheblichem Maße sexistisch und rassistisch" beleidigt habe. Gleichwohl hielt er dem 70-Jährigen zugute, dass er bei seinen Ausfällen betrunken war. Da der Beklagte aber keinerlei "Problembewusstsein und Änderungsmotivation" zeige, überwiege dessen Interesse an einer "Fortführung des Mietverhältnisses" bei weitem nicht das "sofortige Beendigungsinteresse" des Mietverhältnisses durch die Wohnungsbaugenossenschaft, urteilte das Amtsgericht. Damit war der 70-Jährige seine Eineinhalb-Zimmer-Wohnung los, in der er seit 1992 wohnte. Einen gleichwertigen Ersatz in München zu finden, dürfte schwer werden. Das Urteil des Amtsgerichts (Az. 417 C 4799/19) ist rechtskräftig.

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SZ vom 13.01.2020/fema
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