Adel D. muss nur mit dem Kopf nicken, dann hat sich die Gerichtsverhandlung für ihn schon erledigt. Für die Geschädigte dürften die Ereignisse dagegen länger nachwirken: Denn Adel D. hatte seine Freundin heimlich beim Sex gefilmt und die Videos dann mittels eines Messenger-Dienstes verschickt. Am Ende zahlt der 25-Jährige dafür 1500 Euro, dann wird das Verfahren gegen ihn vor dem Amtsgericht eingestellt.
„Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“ – so lautet der etwas sperrig klingende § 201a des Strafgesetzbuches. Immerhin ist darin eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorgesehen – oder eine Geldstrafe. So gesehen ist der 25-Jährige auf einen milden Richter getroffen.

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Adel D. lernte die spätere Geschädigte 2021 kennen. Im Laufe der Beziehung, die offenbar bis Februar 2023 hielt, filmte er fünfmal seine Freundin, während sie sexuelle Handlungen an ihm vornahm. In einem Fall drückte er auf dem Handy auch die Film-Taste, während er den Geschlechtsverkehr vollzog, in einem anderen Fall nahm er seine Freundin beim Anziehen auf. Die Frau konnte nicht sehen, dass Aufnahmen gefertigt werden. So steht es im Strafbefehl. Anschließend verschickte D. die Videos via Snapchat.
Verteidiger Maximilian Keser hatte gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Einspruch eingelegt. Demzufolge hätte D. 2250 Euro bezahlen müssen und mit 150 Tagessätzen wäre die Vorstrafe im polizeilichen Führungszeugnis aufgetaucht. Jetzt einigen sich alle in einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen, dass man das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einstellen könne, etwa aufgrund der langen Verfahrensdauer. Warum sich das Verfahren so lange gezogen hat, bleibt unklar. Zudem, so der Richter, könne man auf diese Weise der Geschädigten eine Aussage vor Gericht ersparen.
Mit einem Nicken erklärt sich Adel D. einverstanden, dass alle Datenträger, die für das Verfahren relevant waren, eingezogen werden. Dann kann er den Gerichtssaal wieder verlassen.