Prozess am Amtsgericht München:Mann soll betrunkene und bewusstlose Frauen vergewaltigt haben

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Der Angeklagte soll zwei Frauen vergewaltigt haben - vor Gericht schwieg er. (Foto: Matthias Balk)

Die Taten sollen sich im Umfeld einer Reitergemeinschaft ereignet haben. Der angeklagte 50-jährige Student schweigt vor Gericht, und der Prozess gestaltet sich als problematisch.

Von Susi Wimmer

In der ersten Reihe, dort, wo die Angeklagten normalerweise vor der Richterbank sitzen, will Karsten U. nicht Platz nehmen. Er wählt Reihe zwei und lässt sich links und rechts schützend von seiner Anwältin und seinem Anwalt flankieren. Schutz hätten, so sich die Anklage der Staatsanwaltschaft bewahrheitet, eher seine Opfer benötigt: Karsten U. soll im Kreise einer studentischen Reitergemeinschaft in zwei Fällen eine bewusstlose und eine betrunkene Frau vergewaltigt haben.

„Herr U. wird nichts dazu sagen“, erklärt Rechtsanwältin Angelina Gebhard knapp. Und die weitere Verhandlung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht München sollte sich als ebenso dürftig – und mithin auch als problematisch – erweisen.

Zum einen datieren die mutmaßlichen Taten aus den Jahren 2012 und 2015. Vor fast 13 Jahren, im Sommer 2012, fand in Tübingen ein Reitturnier für Studenten statt. Am zweiten Abend wurde kräftig gefeiert. Eine der Studentinnen hatte laut Anklage „eine größere Menge Alkohol“ intus, als sie, unterstützt von Freunden, zu ihrem Schlafplatz in einer Turnhalle stolperte. Samt Kleid soll sie auf einer Luftmatratze in Tiefschlaf gefallen sein.

Staatsanwältin Franziska Kacher geht davon aus, dass Karsten U. der Schlafenden die Strumpfhose nach unten gezogen und sie vergewaltigt hat. Die junge Frau soll kurz aufgewacht sein und ihn weggedrückt haben. Karsten U., 50 Jahre alt und nach seinen Angaben „Student“, verfolgt die Anklageverlesung mit maskenhaften Gesichtszügen.

Im Sommer 2015 soll sich der zweite Fall ereignet haben: Eine Amerikanerin flog nach Europa, um in Spanien an einem Reitturnier teilzunehmen. Ein Freund bot ihr ein Zwischen-Quartier in München an, und da er selbst auf einem Festival in Serbien weilte, sollte Karsten U. die Frau vom Flughafen abholen. In der Münchner Wohnung angekommen, so erzählte es die Amerikanerin damals bei der polizeilichen Vernehmung, habe man Bier getrunken und sich unterhalten. Karsten U. habe ihren Arm gestreichelt, sie habe ihm klar gesagt, dass sie kein Interesse habe, da sie in Amerika fest liiert sei.

Kurz sei sie zum Telefonieren auf dem Balkon gewesen, als sie wieder zurückkam, habe Karsten U. ihr ein Glas mit Champagner und Wodka entgegengehalten. Sie habe getrunken, „von da an weiß ich nichts mehr“, sagte sie in ihrer Vernehmung. Aufgewacht sei sie splitternackt in einem Bett, auf ihr Karsten U. Sie habe ihn weggestoßen, sei weinend ins Bad geflüchtet.

Zwei Tage lang habe sie unter starken Unterleibsschmerzen und Brechreiz gelitten. Erst als der Freund vom Festival zurückkam und sie ihm alles erzählte, habe er ihr geraten, zur Polizei zu gehen. Anschließend sei sie sofort zurück nach New York. Auf die Frage der Polizei, ob ihrer Meinung nach Karsten U. zu bestrafen sei, antwortete sie mit „Ja“.

Die Zeugin erscheint am Montagmorgen ebenso wenig zum Gerichtstermin wie der Gastgeber. Wie Richter Martin Schellhase erklärt, hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht seit 2016 versucht, Kontakt zu der mutmaßlich Geschädigten in den USA aufzunehmen. Ihre Mutter habe mitgeteilt, die junge Frau stehe für eine Aussage in Deutschland nicht zur Verfügung und verbitte sich jede weitere Kontaktaufnahme. Das Amtsgericht hat fünf weitere Prozesstermine anberaumt.

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