Prozess in München:Freund in den Hals gestochen: 18-Jähriger zu vier Jahren verurteilt

Ein Mann attackiert einen Freund im Streit mit einem abgebrochenen Sektglas. Nun muss er in eine geschlossene Entzugsklinik.

Von Susi Wimmer

Es ging um Dominanz, Macht, eine Drogenlieferung und auch um ein Mädchen: Weil der 18-jährige Alexander R. im Streit seinem Kumpel den Stil eines abgebrochenen Sektglases in den Hals gerammt hatte, ist der gebürtige Österreicher nun vom Landgericht München I wegen versuchten Totschlags zu einer vierjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Richter Bertolt Gedeon führte in seinem Urteil aus, dass Alexander R. trotz seiner jungen Jahre ein nicht unerhebliches Alkohol- und Drogenproblem habe. Deshalb wird R. nach bereits verbüßter, einjähriger Untersuchungshaft die nächsten eineinhalb Jahre in einer geschlossenen Entzugsklinik verbringen.

Als Alexander R. zwölf Jahre alt war, ließen sich seine Eltern scheiden. Er wohnte in Graz mal beim Vater, dann bei der Mutter, schließlich zog er zu einer Tante nach Innsbruck, um eine Kochlehre anzufangen. Für ihn allerdings war es der Beginn seiner Suchtkarriere, mit falschen Freunden und viel Rausch. Bei einem Besuch im vergangenen Jahr in München lernte er Stefan W. kennen. "Sie haben sich zweckorientiert angefreundet", nannte es Gedeon.

W. kannte die Stadt und bestimmte Leute, Alexander R. hatte etwas Geld. Im Oktober machte R. erneut Urlaub in München. Zu dieser Zeit war das Verhältnis zwischen ihnen allerdings schon angespannt. Beide interessierten sich für dasselbe Mädchen, außerdem hätte der Österreicher Marihuana liefern sollen.

Im Hotel Bento Inn am Stahlgruberring eskalierte die Situation bei einer Party: R. packte seinen Freund, zog ihn ins Bad, schlug ein Glas ab und presste den Stil gegen den Hals des anderen. Anschließend verlagerte sich das Gerangel ins Zimmer zu den Partygästen. R. sagte, er habe nicht bewusst zugestochen, es sei in der Bewegung passiert.

Die dritte Jugendkammer am Landgericht aber ging von einem willentlichen Stich und Tötungsvorsatz aus. Das Opfer hätte verbluten und ersticken können, sagte Gedeon. Stefan W. wurde durch eine Not-OP gerettet. Alexander R. sei nach der Tat cool und unbeeindruckt gewesen, habe im Hotelaufzug auf dem Weg nach unten einen Song abgespielt und dann versucht, nach Österreich zu fliehen. Eine Verurteilung wegen Mordes, wie in der Anklageschrift formuliert, sah die Jugendkammer nicht.

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