Prozess am Landgericht München I:Er schlägt zu und droht wahllos mit dem Tod

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Anfang Januar muss die Polizei in der S2 eingreifen, nachdem ein psychisch kranker Mann zwei Frauen angegriffen hat. (Symbolbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Ein psychisch kranker Mann greift zwei Frauen in der S-Bahn an und bedroht einen Polizisten. Vor Gericht geht es so weiter. Er wird zu einer Haftstrafe verurteilt – und kommt auch danach wohl nicht frei.

Von Andreas Salch

Es ist nicht viel, was der Staatsanwalt dem Beschuldigten in seinem Plädoyer am Ende des Prozesses zugutehalten kann. Am frühen Morgen des 18. Januar dieses Jahres habe Mohamed A. unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden, womöglich sei auch Alkohol im Spiel gewesen. Hinzu komme, dass der 30-Jährige an einer Krankheit aus dem schizophrenen Formenkreis leide. In solchen Fällen ist das Denken, die Wahrnehmung sowie das Fühlen und Verhalten von Menschen auffallend verändert.

Auch Fahrgästen der S2 war an jenem 18. Januar aufgefallen, dass mit Mohamed A. etwas nicht stimmte. Er lief nervös im Zug hin und her, führte Selbstgespräche, beleidigte zwei Frauen und griff sie an. Einen Bundespolizisten bedrohte er mit dem Tod. Die Richterinnen und Richter der 8. Strafkammer am Landgericht München I verurteilten den 30-Jährigen hierfür jetzt zu einem Jahr und sechs Monaten Haft. Außerdem ordneten sie die zeitlich unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an.

Mohamed A. sagte in dem Prozess kein Wort. Er ist 15-fach vorbestraft. Weil er auch den Vorsitzenden Richter vor Beginn der Verhandlung mit dem Tode bedroht hatte, galten besondere Sicherheitsvorkehrungen. A. musste während der Verhandlung Fußfesseln und Handschellen tragen.

Ursprünglich ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 30-Jährige eine der beiden Frauen in der S2 auch sexuell belästigt habe. Doch dies bestätigte sich nicht. Letztlich gingen Staatsanwaltschaft und Gericht davon aus, dass A. zwar sehr nahe an eine 31-jährige Frau herangetreten sei, um ihr ins Handy zu schauen. Zu einer „sexuell bezogenen Berührung“ sei es jedoch nicht gekommen. Als sie sich über A.s Verhalten bei ihm beschwerte, schlug dieser ihr unvermittelt mit dem Handrücken ins Gesicht und beleidigte sie sexuell. Bei ihrer Vernehmung zeigte sich die 31-Jährige noch immer darüber verwundert, dass die anderen Fahrgäste erst dann eingeschritten seien, nachdem sie diese „aktiv“ angesprochen habe.

Eine Sekretärin, die Mohamed A. an der Station Hirschgarten aufforderte, aus der S-Bahn auszusteigen, schubste er durch die geöffnete Tür und beleidigte auch sie sexuell. Inzwischen hatte der alarmierte Lokführer die Polizei gerufen. Mohamed A. wollte nicht mitkommen und weglaufen. Schließlich wurde er zu Boden gebracht. Einem der Beamten hatte er zuvor gedroht: „Wenn du mal in Afrika bist, schlitze ich dir deine Kehle auf.“

Der Beschuldigte begehe „Taten aus dem Nichts“ und sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Angesichts der Erkrankung des Beschuldigten seien die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik erfüllt. A.s Verteidiger, Rechtsanwalt Peter Pospisil und sein Kollege Ömer Sahinci, erklärten, ihr Mandant sei krank und nicht verantwortlich. Sie forderten ein Jahr und sechs Monate Haft ohne Bewährung.

Mohamed A. hat sich bislang nicht behandeln lassen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss er damit rechnen, dass ein Gericht eine Zwangsbehandlung angeordnet.

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