Urteil:Nach Ausraster in Behandlung

Lesezeit: 1 min

Ein 40-Jähriger hat eine Fußgängerin und Polizisten angegriffen und verletzt. Das Gericht ordnet die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

Von Susi Wimmer

Es hätte weitaus besser laufen können für Toni K., der wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Landgericht München I angeklagt war. Wenn, ja, wenn er den Mund hätte halten können. So aber brüllte er seine Verteidigerin an, beleidigte die Dolmetscherin, störte durch sein permanentes Geschrei die Verhandlung und warf dem Vorsitzenden Richter an den Kopf, er sei ein "Hurensohn". Aufgrund seines Verhaltens und seiner krankheitsbedingten Vorgeschichte ordnete die 12. Strafkammer die Unterbringung des 40-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik an.

Matthias Hollweg ist psychiatrischer Gutachter bei Gericht, und er erklärte, dass es bei Toni K. wohl bestimmte "Trigger" gebe, die zu psychotischen Zuständen führen. Was genau den Mann am 8. Juli 2020 getriggert hatte, eine Frau in der Fußgängerzone kurz hinter dem Stachustor mit seinem Fahrrad anzuvisieren und ihr einen Schultercheck zu verpassen, ist nicht bekannt. Jedenfalls flüchtete sich die Geschädigte zu einer zufällig ankommenden Polizeistreife. Als diese die Personalien von Toni K. und sein Fahrrad kontrollieren wollten, rastete der Mann aus. Er leistete erheblichen Widerstand, stürzte mit einem Beamten zu Boden, verpasste ihm einen Faustschlag. Erst mit Verstärkung gelang es, Toni K. zu bändigen. Dabei biss er eine Polizistin in den Arm und verletzte zwei weitere nicht unerheblich.

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Toni K. ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt und befand sich immer wieder in psychiatrischer Behandlung. Seit 2015 kam er offenbar ohne Medikamente klar. Allein von den Krankenakten her, sagt Hollweg, sei er nicht von einer Schuldunfähigkeit ausgegangen. Die Verhandlung allerdings habe gezeigt, dass bei K. Störungen bei Affekt- und Impulskontrolle vorlägen, Teilsymptome einer schizophrenen Psychose. Zudem weigere sich K. nun, Medikamente einzunehmen.

Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Unterbringung des 40-Jährigen, weil weitere erhebliche Taten zu erwarten seien. Seine Verteidigerin Claudia Enghofer erklärte, ihr Mandant werde zwar verbal aggressiv, aber nicht tätlich. Er sei behandlungsbedürftig, aber kein Fall für die Gerichtspsychiatrie. Das Gericht folgte letztendlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

© SZ vom 10.04.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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