Süddeutsche Zeitung

Prozess:Sonnenschirm verletzt Urlauber

  • Ein Mann ist im Urlaub durch einen Sonnenschirm verletzt worden, den eine Windböe aus der Halterung geweht hatte.
  • Er leidet noch heute unter den Folgeschäden und hat gegen den Reiseveranstalter geklagt.
  • Die Klage wurde abgewiesen. Der Mann möchte nun in Berufung gehen.

Von Stephan Handel

Ein schwerer Unfall gleich am ersten Urlaubstag - aber trotzdem kein Schadenersatz für den Verunglückten Frank P. (Name geändert): Das Landgericht hat am Dienstag die Klage gegen einen Reiseveranstalter abgewiesen. P. war am Hotel-Pool auf Gran Canaria durch einen Sonnenschirm verletzt worden, den eine Windböe aus der Halterung geweht hatte.

Eine Woche Urlaub sollte es werden, Ostern 2016. Am Abend war das Ehepaar P. angereist, am nächsten Tag wollten sie erst einmal die Hotelanlage inspizieren. Frank P. hielt sich zwischen zwei großen Pools auf, als plötzlich Wind aufkam und dabei mehrere große Sonnenschirme in die Luft wirbelte. Einer davon traf ihn am Kopf, er stürzte und fiel ins Wasser. Erinnern könne er sich nicht mehr, sagt er heute: "Ich muss wohl bewusstlos geworden sein."

Die Folgen waren fatal: Nicht nur eine Wunde am Kopf trug er davon, beim Sturz verletzte er sich außerdem am Brustkorb und am Bein. Den Rest des Urlaubs verbrachte er nach ärztlicher Versorgung hauptsächlich auf dem Zimmer - das Hotel hatte die anfängliche Zusage, Krankenhauskosten zu übernehmen, zurückgezogen, und weil P. selbst Arzt ist, seine Frau Zahnärztin, entschieden sie, im Hotel zu bleiben. Später allerdings stellten sich schwerwiegendere Folgen ein: P. litt an Wortfindungsstörungen und Gedächtnisproblemen. Schließlich musste er deshalb seinen Beruf aufgeben; der Herzchirurg arbeitete zuletzt als Gutachter.

P. klagte gegen den Reiseveranstalter auf Schmerzensgeld und Schadenersatz - noch im gleichen Jahr, aber der Prozess kam nicht so recht in die Gänge, auch, weil Zeugen aus Spanien eingeflogen werden mussten. So gab es am Dienstag erst den vierten Verhandlungstag, mit einem unerwarteten und für P. schmerzvollen Ende: Richterin Isabel Liesegang wies die Klage ab, nachdem der beklagte Reiseveranstalter am vorhergehenden Verhandlungstag ein überraschendes neues Argument eingebracht hatte: Die ganze Anlage bestehe nämlich aus zwei Hotels, P. habe sich auf dem Areal des anderen befunden, das nichts zu tun habe mit dem, das er gebucht hatte. "Wenn Sie sich in einem Café neben Ihrer Ferienanlage verletzen", sagte Richterin Liesegang, "dann können Sie ja auch nicht Ihren Reiseveranstalter haftbar machen."

Da nutzte es dem Kläger und seinem Anwalt auch nichts, dass sie Bilder vorlegten, auf denen zu sehen war, dass die beiden Hotel-Gelände übergangslos aneinander anschließen, dass es keine Trennung, kein Schild gibt, das darauf aufmerksam macht. P. beteuerte vergeblich, dass niemand im Hotel ihnen gesagt habe, dass sie da drüben nichts verloren hätten. Die Klage wurde abgewiesen, und ein neues Verfahren, dieses Mal gegen das richtige Hotel, dürfte P. wohl wegen Verjährung verwehrt sein. Er will sich aber nicht zufrieden geben - "dieses Urteil akzeptiere ich nicht", sagte er. Was wohl heißen wird: Kläger und Beklagte werden sich demnächst in der Berufung vor dem Oberlandesgericht wiedersehen.

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SZ vom 19.02.2020/wean
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