Urteil:Schwere Strafe für Stalkerin

Von sal

Monatelang hatte Irina J. einem ehemaligen Arbeitskollegen nachgestellt, ihn mit Hunderten E-Mails und Kurznachrichten terrorisiert und den 44-Jährigen und dessen Familie so in Angst und Schrecken versetzt. Für die Tat verurteilte die 8. Strafkammer am Landgericht München I die IT-Beraterin jetzt zu einer zeitlich unbefristeten Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. Das Nachstellen - Stalking - allein hätte nicht für die Anordnung dieser schwerwiegenden Maßregel genügt. Da Irina J. jedoch seit 20 Jahren an einer paranoiden Schizophrenie leidet und sich nicht behandeln lässt, bestehe "in höherem Grade" die Wahrscheinlichkeit, dass sie in Zukunft weit schwerwiegendere Taten begehen könnte, hieß es bei Gericht. Die Beschuldigte sei dringend behandlungsbedürftig. Das Opfer leidet bis heute. Bei seiner Aussage vor Gericht brach der IT-Techniker immer wieder in Tränen aus. Als Irina J. den 44-Jährigen stalkte, war sie nach Überzeugung eines Forensikers aufgrund ihrer Erkrankung schuldunfähig. Gewalt hat Irina J. ihrem ehemaligen Kollegen tatsächlich nicht angetan. "Sie hat halt genervt", erklärte ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Christian Steinberger, und das sei keine "schwere Straftat." Er forderte seine Mandantin freizusprechen. "Es ist tragisch, dass Sie ihre Medikamente nicht nehmen", sagte der Vorsitzende Richter zu der 49-Jährigen bei der Urteilsbegründung und fügte hinzu: "So haben wir keine Wahl. Diese Kammer kann Sie nicht in die Freiheit entlassen. Wir wissen nicht, was passiert."

© SZ vom 04.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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