Prozess am Amtsgericht München:Terror gegen eine Gehörlose

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Im Justizzentrum verurteilte ein Schöffengericht Andreas D. zu zwei Jahren Haft.
Im Justizzentrum verurteilte ein Schöffengericht Andreas D. zu zwei Jahren Haft. (Foto: Robert Haas)

Mit zwei Messern in der Hand läuft ein Mann stundenlang durch die Wohnung seiner Ex-Freundin. Den Notruf kann sie nicht wählen, weil sie taub ist. Vor Gericht wird deutlich, wie sehr die Frau bis heute leidet.

Von Susi Wimmer

Nein, man kann es sich schwer vorstellen, wie es ist, wenn man nachts stundenlang mit Todesangst im Bett sitzt, während der Ex-Freund mit zwei Messern durch die Wohnung läuft und droht: „Um 6 Uhr bring’ ich dich um.“ Vor allem dann nicht, wenn man weiß, dass ein Anruf bei der Polizei als gehörlose Frau ein Ding der Unmöglichkeit ist. Bis heute leidet Darja D. (Name geändert) unter Panikzuständen und der Angst, was passiert, wenn ihr Ex-Freund Andreas D. aus der Haft entlassen wird. Letztere Sorge kann sie zumindest vorerst vergessen. Denn Amtsrichter Daniel Hinz verurteilte den 38-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

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