München:Stalkerin verfolgt Mann bis ins Bett

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Die Österreicherin stellte ihrem Urlaubsflirt in München massiv nach. Das Amtsgericht verurteilt die Hotelangestellte zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Von Ramona Dinauer

Am Anfang schien alles harmlos - doch am Ende wurde aus einer Urlaubsbekanntschaft ein Fall für das Münchner Amtsgericht. Bei einem Besuch in Österreich hatte ein Münchner eine Hotelmitarbeiterin kennengelernt. Sie tauschten Telefonnummern aus. Sporadisch antwortete der Mann anfangs noch auf die Nachrichten seiner Bekanntschaft. Doch was danach geschah, brachte der Frau eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, unter anderem wegen Nachstellung, Körperverletzung, Hausfriedensbruchs, sexuellen Übergriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.

Nach dem Kennenlernen im Januar 2017 waren der heute 34 Jahre alten Österreicherin die gelegentlichen Nachrichten nicht mehr genug. Sie versuchte, ihre Bekanntschaft über Briefe, E-Mails, SMS und Anrufe zu kontaktieren. Als der gut 40-jährige ihre Nummer sperrte, folgte ihm die Frau im Liebeswahn nach München. Stundenlang klingelte sie Tag und Nacht an seiner Wohnung in Schwabing und lauerte ihm am Arbeitsplatz, vor Fitnessstudio und Restaurants auf, bis der Mann sich gezwungen sah umzuziehen.

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Doch auch danach stellte die studierte Betriebswirtin ihm weiter nach. Alleskleber schmierte sie auf sein Fahrrad, Lippenstift an die Tür. Sie warf Steine an sein Fenster, während sie laut seinen Namen rief. Als die Polizei die Frau im Oktober 2018 zu den Vorfällen vernahm, bezichtigte sie den Geschädigten, sie im Januar 2017 vergewaltigt zu haben. Kurz zuvor hatte der Mann eine familiengerichtliche Gewaltschutzanordnung erwirkt, die die Stalkerin missachtete. 232 Mal rief sie ihn allein innerhalb von zwei Wochen im Sommer 2019 an. Die Serie von Anrufen gipfelte in einer Verfolgung des Münchners bis zu einer Bar. Als dieser in weiblicher Begleitung nach Hause kam, stieß die Angeklagte der Frau so fest gegen die Brust, dass diese Hämatome erlitt. Am selben Morgen stieg sie über ein Fenster in sein Schlafzimmer ein und legte sich nur in Jeans und BH auf den Schlafenden. Diesmal nahm die Polizei die Frau fest.

Einige Monate später wurde sie mit der Auflage entlassen, nach Österreich zurückzukehren und den Mann nicht mehr zu kontaktieren. Doch sie blieb in München. Im Februar begann sie erneut dem Geschädigten nachzustellen, bis sie im Mai erneut festgenommen wurde. Mit Gewalt versuchte die Österreicherin, sich der Festnahme zu entziehen und hustete absichtlich die Beamten an.

Das Opfer der Stalkerin gab bei der Verhandlung im Juli an, trotz Umzugs und Berufswechsels immer noch unter Schlaflosigkeit und gesundheitlichen Problemen zu leiden. Er traue sich nicht mehr, seine Fenster zu öffnen oder sein Auto zu fahren. Die Richterin setzte die Haftstrafe von zwei Jahren dennoch zur Bewährung aus, da die Angeklagte nicht vorbestraft ist. Sie habe nun endgültig verstanden, dass der Geschädigte keinen Kontakt zu ihr wolle. Zudem habe sie sich lange Zeit in Untersuchungshaft befunden und sei im vierten Monat schwanger.

© SZ vom 20.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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