Urteil:Sockenhehler muss ins Gefängnis, Geldstrafe für Komplizen

Der Herbst kommt

Dieses Socken-Modell hat zwar ein eigenes Design, fällt aber eher nicht unter den Begriff der Designersocke.

(Foto: dpa)

Zwei Männer geraten beim Versuch, ihre Hehlerware zu verkaufen, ausgerechnet an zwei Zivilpolizisten.

Von Susi Wimmer

Es gibt gewisse Dinge, das lehrt die Strafprozessordnung, die darf man einem Polizisten im Dienst tunlichst nicht anbieten. Schmiergeld zum Beispiel, oder Kokain. Die Not-to-do-Liste hat das Amtsgericht München jetzt um ein neues Stück erweitert: Man sollte Polizeibeamten im Dienst keinesfalls Socken offerieren. Im aktuellen Fall führte dies zu einer Gefängnisstrafe von einem halben Jahr sowie einer Geldstrafe von 2700 Euro. Was auch damit zusammenhängen könnte, dass die Luxus-Strümpfe gestohlen und die beiden Verkäufer mit ihrer Hehlerware im Bahnhofsviertel ausgerechnet an zwei Zivilpolizisten geraten waren.

Vor dem Kadi standen ein 32 Jahre alter Lagerist sowie ein 27-jähriger Küchenhelfer wegen gemeinschaftlich begangener Hehlerei. Wie Amtsrichter Klaus-Peter Jüngst in einer Pressemitteilung erläuterte, hätten die beiden Angeklagten in der Verhandlung die Tat unumwunden gestanden. Die Geschichte, die sie dazu servierten, klingt allerdings schon recht speziell: Die beiden Männern kannten sich bereits aus ihrer Heimat Polen und hätten sich, wie sie sagten, "rein zufällig" am 12. Oktober 2020 auf dem Parkplatz des Münchner Olympiaparks wieder getroffen. Zu der Wiedersehensfreude gesellte sich plötzlich ein unbekannter Mann dazu, der ihnen eine blaue Einkaufstasche mit 32 Paar kostspieliger Designer-Socken von Levis, Bugatti und Tommy Hilfiger anbot. Die mit Preisetiketten ausgezeichneten Nobel-Strümpfe waren noch originalverpackt und mehr als 720 Euro wert. 50 Euro wollte der Fremde dafür haben. "Wir haben beschlossen, dass wir es kaufen", erklärte der Ältere der beiden.

"Zwei Paar für zehn Euro, willst Du kaufen?" Mit diesen Worten bot der Küchenhelfer wenig später in der Sonnenstraße zwei Männern die Markenware an, während sein Freund in kurzer Entfernung stand und die Umgebung beobachtete. Die Männer gingen auf den Deal ein und der Küchenhelfer lotste sie für das Geschäft in einen Hinterhof, da die Socken "zappzarapp" seien, ein umgangssprachlicher Begriff für entwendet.

Im Hinterhof allerdings waren die beiden Hehler "ruckizucki", also sehr schnell festgenommen, nachdem sich die vermeintlichen Interessenten als Polizisten vorgestellt hatten. Der 32-Jährige räumte die Tat sofort ein, während der jüngere Verkäufer zunächst angab, er verstehe gar kein Deutsch.

Man habe einen Teil der Socken verkaufen, den anderen Teil selbst behalten wollen, erklärte der 32-Jährige vor Gericht. Der jüngere Angeklagte, der bei der Festnahme an Covid 19 erkrankt war, schloss sich dem Geständnis seines Freundes vor Gericht an. Die Richterin wertete es als Pluspunkt für die Angeklagten, dass die gestohlenen Socken an das Kaufhaus zurückgegeben werden konnten. Zudem sprach für den Küchenhelfer, dass er bislang noch keine Einträge im Strafregister hatte. Deshalb konnte er mit einer Geldstrafe das Gericht als freier Mann verlassen.

Sein jüngerer Freund hingegen hatte es in Deutschland binnen zwei Jahren zu insgesamt neun Vorstrafen gebracht. Seit er nach Deutschland eingereist sei, habe er "ohne Unterbrechung Straftaten begangen", sagte die Richterin. Aufgrund der hohen Rückfallgeschwindigkeit, mangelnder Arbeit und ohne sozial gefestigte Verhältnisse verhängte das Gericht eine Haftstrafe ohne Bewährung.

Das Urteil ist rechtskräftig (Az 825 Ds 251 Js 190792/20).

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