Sexueller Übergriff:Chef berührt Aushilfe zweimal am Knie - Geldstrafe

Auftakt im Terror-Prozess

Der Prozess fand vor dem Amtsgericht in München statt (Symbolbild).

(Foto: dpa)

Beim Prozess bestreitet der 45-jährige Mitarbeiter einer Bäckereifiliale in Schwabing die Vorwürfe. Das Amtsgericht glaubt der 18-jährigen Frau und verurteilt ihn.

Von Andreas Salch

Ein Mitarbeiter einer Bäckereifiliale in Schwabing, der eine Aushilfskraft zweimal am Knie berührt hat, ist vor dem Amtsgericht München wegen sexueller Belästigung verurteilt worden. Eigentlich hatte das Opfer, eine 18-jährige Studentin, den Mann wegen der Vorfälle gar nicht anzeigen wollen. Letztlich jedoch ging die junge Frau - der Angeklagte bezeichnete sie vor Gericht immer nur als "Mädchen" - doch zur Polizei.

"Ich habe das zum Schutz anderer Frauen gemacht, nicht gegen den Angeklagten", sagte die Studentin bei ihrer Vernehmung. Sie habe das Gefühl gehabt, der 45-Jährige habe sie berührt, damit "er sich groß und stark vorkommt und ich immer kleiner werde". Das sollte die Polizei wissen. Die aber behielt ihr Wissen natürlich nicht für sich, sondern informierte die Staatsanwaltschaft, und die wiederum beantragte beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht stritt der 45-Jährige die Vorwürfe ab. "Das Mädchen" sei Ende Juni vergangenen Jahres in die Filiale gekommen und habe nach Arbeit gefragt, sagte der 45-Jährige. Er habe ihr dann gezeigt, "wie man hier arbeitet". Nach dem ersten Arbeitstag sei die 18-Jährige allerdings nicht mehr erschienen. Stattdessen sei die Polizei gekommen und habe ihn damit konfrontiert, dass er die Studentin berührt haben soll. "Nein, ich habe das Mädchen nicht berührt", behauptete der 45-Jährige vor Gericht mit Nachdruck.

Die Studentin sagte, der Angeklagte habe sie bereits bei ihrer Vorstellung aufgefordert, sich vor einen Durchgang vor der Theke zu stellen. Aufgrund seiner Blicke habe sie den Eindruck gehabt, dass sie dies nur deshalb machen sollte, damit er "meinen ganzen Körper" sehen kann. Dennoch sei sie zum Probetag erschienen. In dessen Verlauf habe sie der 45-Jährige zweimal am Knie berührt. Er habe ihr außerdem den Weg verstellt, als sie in die Backstube habe gehen wollen.

Die Richterin glaubte der Studentin, weil sie "das Geschehen und auch ihre Gefühle nachvollziehbar" geschildert habe. Die Berührungen am Knie seien gezielt und sexuell motiviert gewesen. Zwar hielt die Vorsitzende dem Bäckereimitarbeiter zugute, dass die Berührungen sich "am unteren Rand des Straftatbestandes abspielten" und er zudem bislang nicht vorbestraft ist. Zu dessen Lasten wertete sie, dass der 45-Jährige das "Vertrauen der Zeugin und seine Stellung als Vorgesetzter" ausgenutzt habe und die Studentin nach wie vor unter dem Geschehen leide.

Um der 18-Jährigen eine Aussage in einem Strafverfahren zu ersparen, hatte die Richterin dem Angeklagten vor dem Prozess signalisiert, dass sie durchaus bereit sei, das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro einzustellen. Doch dieses Angebot schlug der 45-Jährige aus. Die Geldstrafe, die die Richterin nun verhängte, beläuft sich auf 750 Euro (50 Tagessätze á 15 Euro). Gegen das Urteil (Az. 811 Cs 454 Js 164914/20) hat der Bäckereimitarbeiter, aber auch die Staatsanwaltschaft, Berufung vor dem Landgericht München I eingelegt.

Zur SZ-Startseite

Prozess
:Schlafplatz gesucht, im Schmuckladen gelandet

Klauen wollte er nichts, beteuert ein Einbrecher. Er sei einem Geist in das Juweliergeschäft gefolgt, weil er kein Hotelzimmer gefunden hatte. Den Richter beeindruckt das aber kaum.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: