Süddeutsche Zeitung

Nach Verurteilung:Schuhbeck treibt mit neuem Anwalt Revision voran

Der Münchner Starkoch war wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Die Chancen auf eine erfolgreiche Revision halten Experten für gering.

Von Annette Ramelsberger

Der frühere Spitzenkoch Alfons Schuhbeck will das Urteil des Landgerichts München I in der nächsten Instanz überprüfen lassen. Er hat kurz vor Ablauf der Frist entschieden, die Revision vor dem Bundesgerichtshof weiter voranzutreiben. Diese Entscheidung musste in dieser Woche fallen.

Hätte sich Schuhbeck gegen eine Revision entschieden, hätte er demnächst seine Haft antreten müssen. Das Landgericht hatte ihn am 27. Oktober 2022 zu drei Jahren und zwei Monaten Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Es hatte es als erwiesen erachtet, dass Schuhbeck rund vier Millionen Euro aus den Kassen seiner Restaurants "Orlando" und "Südtiroler Stuben" am Platzl abgezweigt und so auch nicht versteuert hatte. Dadurch war dem Staat ein Schaden von 2,2 Millionen Euro entstanden. Ab einem Schaden von einer Million Euro schreibt der Bundesgerichtshof normalerweise vor, dass keine Bewährungsstrafe mehr möglich ist.

Schuhbeck tritt den Weg in die Revision ohne seine bisherigen Anwälte Markus Gotzens und Sascha König an. Er hat sich dafür an den Berliner Revisionsexperten Ali Norouzi gewandt. Die Chancen für eine erfolgreiche Revision werden jedoch bei Experten als gering eingeschätzt. Offenbar kommt es Schuhbeck vor allem darauf an, Zeit zu gewinnen. Noch immer sucht der Koch nach einem Investor, der ihm seinen Gewürzhandel abkauft und auch seine Steuerschulden übernimmt - das gestaltet sich schwierig.

Offenbar kommt es Schuhbeck vor allem drauf an, Zeit zu gewinnen

Die "Südtiroler Stuben" hat er mit einem Galadinner an Silvester zugemacht. Das "Orlando" gehört ihm schon länger nicht mehr und wird von neuen Besitzern unter anderem Namen weitergeführt. Er hat 2021 Insolvenz angemeldet. Sein Sprecher erklärte dennoch, er werde seine Bemühungen fortführen, "den Schaden in voller Höhe wiedergutzumachen".

Vertraute Schuhbecks hatten davon gesprochen, dass der Koch die Brisanz seiner Lage lange nicht wahrhaben wollte. Vor Gericht hatte er erklärt, er habe Angst davor, dass er ins Gefängnis muss. Diese Angst scheint nun auch dazu zu führen, rechtlich alles auszureizen, was ihm noch einen Aufschub von einigen Monaten bringt. Normalerweise dauert es rund ein halbes bis zu einem Jahr, bis der Bundesgerichtshof über die Revision entscheidet. Das Urteil des Landgerichts München I bietet für eine erfolgreiche Revision jedoch nur wenige Angriffspunkte.

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