Prozess in München:Die Schützenlisl ist für alle da

Prozess in München: Die Oide Wiesn bringt die Tradition aufs Oktoberfest - hier das gleichnamige Festzelt. Heuer war erstmals auch ein Schützenlisl-Zelt vertreten.

Die Oide Wiesn bringt die Tradition aufs Oktoberfest - hier das gleichnamige Festzelt. Heuer war erstmals auch ein Schützenlisl-Zelt vertreten.

(Foto: Wolfgang Maria Weber/IMAGO)

Ein Wirt und eine Brauerei streiten sich um die Verwendung des Namens und des Bildes einer Kellnerin. In erster Instanz gewann die Brauerei. Vor dem Oberlandesgericht könnte die Sache anders ausgehen.

Von Andreas Salch

Irgendwie versuchen sie jetzt sich zusammenzuraufen, die Münchner Kindl GmbH und die Stiftl GmbH. Aber ob das funktionieren wird? Die beiden Unternehmen streiten nämlich vor Gericht um die Verwendung der sogenannten "Schützenlisl" für ihre Werbung. Die Münchner Kindl GmbH, die die Tradition der ehemaligen gleichnamigen Brauerei wiederaufleben lassen will, möchte ihr Bier voraussichtlich von 2024 an mit dem Namen und dem Bild der "Schützenlisl" auf den Markt bringen.

Allerdings hat die Stiftl GmbH, die an der Sendlinger Straße das Alte Hackerhaus betreibt und auf dem Oktoberfest mit dem Festzelt "Zum Stiftl" vertreten ist, bereits 2015 "Schützenlisl" als sogenannte Wort- und Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet.

Das Bild der "Schützenlisl" entstand 1881. Es stammt von Friedrich August von Kaulbach, einem Neffen des berühmten Hofmalers. Als Vorbild für seine "Schützenlisl" diente die 1860 in ärmlichen Verhältnissen geborene Münchner Kellnerin Coletta Möritz. Auf seinem Gemälde ist sie als freundlich lächelndes Biermadl zu sehen, das statt eines Huts eine Schützenscheibe trägt, mit wehenden Zöpfen auf einem Bierfass tänzelt und neun schäumende Mass in den Händen hält. Das Bild war seinerzeit ein Erfolg.

Am Donnerstag beschäftigten sich die Richter des 6. Zivilsenats am Oberlandesgericht München in zweiter Instanz mit der Frage, ob die Münchner Kindl GmbH mit dem Bild der Coletta Möritz und der Bezeichnung "Schützenlisl" für sich werben darf oder aber die Stiftl GmbH. Mit dem Namen und dem Bild der feschen Kellnerin wollte das Unternehmen bereits 2016 auf der Oidn Wiesn ein Festzelt betreiben.

Prozess in München: Eine Postkarten von Friedrich August von Kaulbachs Bild der Schützenlisl.

Eine Postkarten von Friedrich August von Kaulbachs Bild der Schützenlisl.

(Foto: Johannes Simon)

Umgesetzt werden konnte der Plan erstmals jedoch in diesem Jahr. Zuvor hatte die Stiftl GmbH viermal keinen Erfolg bei der Zulassung. Und dann kam auch noch die Corona-Pandemie. Aus der Nutzung der Wort- und Bildmarke "Schützenlisl" auf der Oidn Wiesn wurde nichts. Die Münchner Kindl GmbH stellte deshalb beim Patentamt Löschungsanträge für die Wort- und Bildmarke "Schützenlisl". Sehr zum Missfallen der Stiftl GmbH, die natürlich nicht damit einverstanden war, ihre Marken so einfach einem anderen zu überlassen.

Die Richter lassen durchblicken, dass sie die Sache anders sehen

In erster Instanz vor dem Landgericht München I hatte die Münchner Kindl GmbH argumentiert, dass die Stiftl GmbH es schlichtweg versäumt habe, die Bezeichnung "Schützenlisl" und das Bild von Coletta Möritz innerhalb des gesetzlich geforderten Zeitraums von fünf Jahren ununterbrochen zu nutzen. Die Benutzungsrechte an beiden Marken durch Stiftl seien demzufolge erloschen. Die Richter am Landgericht München I schlossen sich diesem Argument an. Auch die Corona-Pandemie als Grund für "Nichtbenutzung" der Wort- und Bildmarke ließen sie nicht gelten.

Die Richter des 6. Senats am Oberlandesgericht ließen am Donnerstag jedoch durchblicken, dass sie die Sache anders sehen. Die Corona-Pandemie markiere einen Einschnitt, sagte der Vorsitzende Richter. Sie habe es der Stiftl GmbH unmöglich gemacht, ein Konzept für einen Festzeltbetrieb auf der Oidn Wiesn zu entwerfen und die erworbene Wort- und Bildmarke zu nutzen. Diese Einschätzung ließ Lorenz Stiftl und seinen Anwalt aufatmen. Denn somit könnte er sein "Volkssängerzelt Schützenlisl", mit dem er auf der Oidn Wiesn heuer vertreten war, weiterführen.

Gleichwohl regte der Vorsitzende Richter an, dass beide Parteien vor Verkündung eines Urteils Wege für eine Koexistenz suchen sollten. Der Prokurist der Münchner Kindl GmbH, Leo Sailer, zeigte sich aufgeschlossen. Er schlug vor, dass die Brauerei auf den Namen "Schützenlisl" verzichtet und stattdessen nur mit dem Bild von Coletta Möritz für ihr Bier wirbt. Auch Lorenz Stiftl scheint an einer Einigung gelegen. Er ließ nach der Verhandlung mitteilen, er versuche eine vernünftige Lösung für eine Co-Existenz der Marke mit der Familie Sailer zu finden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird das Oberlandesgericht am 15. Dezember ein Urteil verkünden.

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