Die Folgen für die Opfer sogenannter Schockanrufer sind oft gravierend: Scham, Selbstvorwürfe, psychische Probleme und nicht zuletzt ein beträchtlicher finanzieller Schaden. Mit perfiden Lügengeschichten gelingt es den Tätern, die sich am Telefon als Polizisten oder Staatsanwälte ausgeben, immer wieder, Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen.
Haben sie das erreicht, übergeben die Geschädigten mitunter ihre kompletten Ersparnisse an ihrer Haustüre an sogenannte „Abholer“. Tatsächlich handelt es sich dabei um Mitglieder von Banden. Solche Abholer festzunehmen, gelingt der Polizei immer wieder. Da aber die Täter, die am Telefon vorgeben, Polizisten oder Staatsanwälte zu sein, in der Regel vom Ausland aus anrufen, landen diese eher selten vor einem deutschen Gericht.
Doch im Fall von Carsten M. haben es die Ermittler geschafft, einen jener Anrufer zu fassen. Der 42-Jährige musste sich dafür vor dem Landgericht München I verantworten. Die 9. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Christian Daimer verurteilte ihn wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in vier Fällen sowie wegen des Versuchs in 16 Fällen und darüber hinaus wegen Amtsanmaßung zu neun Jahren und sechs Monaten Haft.
Sowohl von der Türkei aus als auch aus Libanon heraus soll der Angeklagte Schockanrufe getätigt haben
Die vier Opfer des 42-Jährigen stammen aus München, Dachau sowie aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Nachdem Carsten M. sie lange genug am Telefon mit frei erfundenen Geschichten bearbeitet hatte, übergaben sie seinen als „Abholer“ fungierenden Komplizen insgesamt 79 000 Euro.
Nach der Beweisaufnahme geht das Gericht davon aus, dass der Angeklagte sowohl von der Türkei aus als auch aus Libanon insgesamt 20 Schockanrufe tätigte und sich dabei gegenüber seinen Opfern als Polizist ausgab. Der Angeklagte, so Richter Daimer bei der Urteilsbegründung, sei Teil einer Maschinerie gewesen, mit der massenhaft Betrug begangen worden seien. Bei den Geschädigten habe es sich meist um ältere Menschen gehandelt.
Im Vergleich zu den sogenannten „Abholern“ sei die Rolle, die der 42-Jährige in der Bande übernommen habe, deutlich gewichtiger gewesen. M., so das Gericht, habe in wechselnden Funktionen für die Gruppierung in eigens eingerichteten Call-Centern agiert. Sein Tatbeitrag sie deshalb bedeutsam und „wertvoll“ gewesen. Carsten M. hatte ein Geständnis abgelegt.
Da die Kammer die Taten zulasten älterer Menschen als besonders verwerflich bewertet, ging es ihr bei der Höhe der verhängten Strafe auch darum, ein deutliches Zeichen zu setzen. Unter den Tätern, so das Gericht, habe sich inzwischen herumgesprochen, dass Bayern und Baden-Württemberg kein gutes Pflaster für die Begehung von organisierten Betrugsdelikten seien. Zulasten von Carsten M. wertete das Gericht dessen zahlreiche Vorstrafen – und dass durch Taten wie seine das Vertrauen der Bevölkerung in die Zuverlässigkeit der Polizei untergraben werde.
Vor seiner Überstellung in die Bundesrepublik saß der 42-Jährige rund zwei Jahre in Libanon in Straf- und Auslieferungshaft. Laut dem Auswärtigen Amt, über das die Kammer Informationen zur Situation in libanesischen Gefängnissen einholte, herrschten dort menschenunwürdige Verhältnisse. Aus diesem Grund rechnete das Gericht Carsten M. die Haftzeit in Libanon im Verhältnis 1 zu 2,5 auf seine nun in Deutschland zu verbüßende Haft an. Ferner ordnete das Gericht die Einziehung von 3100 Euro an. Das ist der Betrag, den M. für seine Taten von der Bande erhalten hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

