Landgericht München I:„Ohne Rücksicht auf Menschenleben“: Staatsanwaltschaft fordert hohe Strafe im Schleuser-Prozess

Der unter anderem wegen Schleusung mit Todesfolge Angeklagte im Gericht. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Beim Aussteigen aus einem Lkw-Trailer gerät ein Geflüchteter mit dem Hinterkopf an eine Oberleitung – ein 15-jähriges Mädchen, das er an der Hand hält, bekommt so einen tödlichen Stromschlag.

Im Prozess um den Tod eines eingeschleusten Mädchens hat Oberstaatsanwalt Kai Gräber eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren gefordert. Für ihn gebe es „keine Zweifel“, dass der Angeklagte Hussein H. in den Jahren 2021 und 2022 unter dem Namen „Zaza“ als Teil einer Bande „ohne Rücksicht auf Menschenleben“ türkische Staatsangehörige illegal nach Deutschland geschleust habe.

Nach einer Schleusung von Verona nach München wollten in der Nacht auf den 24. Mai 2022 Flüchtende am Güterbahnhof Trudering bei starkem Regen aus einem Lkw-Trailer klettern. Dabei geriet ein 19-Jähriger mit dem Hinterkopf an die Oberleitung. Der Strom durchfuhr seinen Körper, erfasste ein 15-jähriges Mädchen und ihren Bruder, denen er beim Aussteigen helfen wollte. Das Mädchen starb, der 19-Jährige erlitt schwerste Verletzungen. Er lebt heute im Zeugenschutzprogramm und ließ es sich nicht nehmen, in München vor Gericht auszusagen.

Während die Verteidiger von Hussein H. einen Freispruch forderten, weil die Schleusungen ihrem Mandanten nicht nachzuweisen seien, forderte Gräber harte Strafen. Die Flüchtenden seien nicht in der Lage, die Gefahr abzuschätzen, Schleuser würden die Situation nur ausnutzen, „um einen Reibach zu machen“. Das Urteil wird am 30. September erwartet.

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