Süddeutsche Zeitung

Prozess:Rettung geglückt, Rolex weg

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Mann verklagt Rotes Kreuz, weil seine Uhr verschwunden ist

Von Stephan Handel

Ein schöner, entspannter Nachmittag in der Sauna - aber am Ende lag Paul A. im Krankenhaus, und zu allem Überfluss war auch noch seine wertvolle Uhr verschwunden. Die Verletzungen konnten die Ärzte einigermaßen heilen. Den Schaden durch den Verlust der Uhr sollte ihm am Mittwoch das Landgericht reparieren.

Paul A. ( Name geändert), heute 64 Jahre alt, besuchte am 4. März 2016 die Sauna im Sheraton-Hotel am Arabellapark. Gegen 15 Uhr wollte ein Mitarbeiter einen Aufguss machen - hatte aber wohl die falsche Flüssigkeit erwischt: Es gab eine Verpuffung, ein Feuer brach aus. A. wollte flüchten, stolperte aber über den am Boden liegenden Saunameister. Dabei benetzte er sich selbst mit der ölhaltigen Flüssigkeit und stand in Flammen. Im Krankenhaus wurde später festgestellt, dass mehr als 30 Prozent seiner Haut verbrannt waren.

Als die Sanitäter ihn im Hotel erstversorgt hatten, nahmen sie ihm die Uhr vom Handgelenk, eine Rolex Yachtmaster mit einem Zeitwert von 18 000 Euro. In der Klinik, als A. wieder denken konnte, bemerkte er das Fehlen des Chronografen. Die Sanitäter gaben an, sie hätten die Uhr in die Brusttasche des Bademantels gesteckt. A. aber sagt, er habe keinen Bademantel getragen, außerdem verfügten die Mäntel im Sheraton nicht über Brusttaschen. Wie auch immer: Die Uhr ist verschwunden, bis heute. Paul A. verklagte das Bayerische Rote Kreuz - von ihm kamen die Sanitäter - auf Schadenersatz.

In der Verhandlung vor dem Landgericht jedoch machte Frank Tholl, der Vorsitzende Richter, sehr schnell deutlich, dass es damit wohl nichts werden würde: Paul A. beziehungsweise sein Anwalt hatten schlicht und einfach den Falschen verklagt. Denn im Jahr 2004 hatte der Bundesgerichtshof festgelegt, dass bei Schäden, die während eines Rettungseinsatzes entstehen, immer der zuständige Rettungszweckverband haftet und nicht die an dem Einsatz beteiligten Organisationen und Personen. Das scheint im Sinne eines "einheitlichen Haftungsregimes" sinnvoll: Der Notarzt wird von einer Klinik gestellt, die Sanitäter kommen vom Roten Kreuz, der Rettungshubschrauber gehört dem ADAC - da könnte es schwierig werden, die Haftung gerecht auf alle zu verteilen. Das Gericht will sein Urteil am 16. Dezember verkünden, wie es lauten wird, daran besteht kein Zweifel.

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SZ vom 26.11.2020
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