Der eine brauchte angeblich dringend Geld, um an Drogen zu kommen, der andere, um Schulden aus dem Kauf von Drogen zu begleichen. Und nun müssen sich der 19-jährige Chuma Z. und der 20 Jahre alte Ferenc G. (Namen geändert) vor der 1. Jugendstrafkammer am Landgericht München I verantworten. Denn um an Geld zu gelangen, sollen die beiden in den frühen Morgenstunden des 25. April vergangenen Jahres einen Mitarbeiter einer sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft im Süden Münchens mit vorgehaltener Pistole kurzzeitig in ihre Gewalt gebracht haben. Bei der Waffe handelte es sich um eine Schreckschusswaffe – allerdings sah sie täuschend echt aus.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen Chuma Z. und Ferenc G. nicht nur Anklage wegen Freiheitsberaubung, sondern auch wegen besonders schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Computerbetrugs erhoben. Zum Auftakt des Prozesses an diesem Donnerstag räumten die zwei Münchner über ihre Verteidiger, die Rechtsanwälte Matthias Bohn und Olaf Groborz, sämtliche Vorwürfe aus der Anklage ein.
Es war gegen 0.30 Uhr an jenem 25. April 2025, als Chuma Z. und Ferenc G. sich maskierten und Zutritt zu der sozialtherapeutischen WG verschafften. Es war ganz einfach. Ein Bewohner der Einrichtung, in der Chuma Z. zuvor selbst einmal gelebt hatte, habe ihnen eine Türe geöffnet, sagt der 19-Jährige bei seiner Vernehmung. Er habe gewusst, dass im Büro der Einrichtung ein kleiner Tresor steht und sei davon ausgegangen, dass sich darin etwa 3500 Euro befinden könnten. Genug für ihn, um seine Schulden begleichen zu können. Und genug für Ferenc G., um wieder an Drogen zu gelangen. Doch das scheinbar einfache Vorhaben geriet nach Darstellung von Chuma Z. völlig außer Kontrolle.
Nachdem sie in die WG eingedrungen waren, überwältigten die beiden laut Anklage der Staatsanwaltschaft einen Mitarbeiter, der Nachtdienst hatte. Chuma Z. drohte ihm mit einer Pistole in der Hand. Außerdem schlugen die jungen Männer den 51-Jährigen, sodass er zu Boden ging. Dann drängten sie ihn in das Büro, in dem der Tresor stand. Chuma Z. schlug dem Mitarbeiter mit der Schreckschusswaffe auf den Kopf und forderte ihn auf, den Safe zu öffnen. Doch der 51-Jährige kannte den Code nicht. Chuma Z. und Ferenc G. glaubten ihm nicht, worauf sie ihn weiter mit Schlägen traktierten und massiv bedrohten. Dass er dem Mann seine Pistole dabei in den Mund steckte, wies Chuma Z. zurück. „Das mit der Waffe in den Mund stimmt einfach nicht“, sagte er bei seiner Vernehmung.
Angesichts der bedrohlichen Situation, in der er sich befand, gab der Mitarbeiter der WG seine EC-Karte heraus und nannte die PIN. Ferenc Z. hob damit knapp über 7000 Euro an einem Geldautomaten einer nahegelegenen Bank ab, während Chuma Z. den 51-Jährigen in den Garten der sozialtherapeutischen Einrichtung drängte. Nachdem Ferenc G. zurückgekehrt war, musste der Mann den kleinen Tresor aus dem Haus auf das Gelände eines Krankenhauses in der Nähe tragen. Dort löste sich versehentlich ein Schuss aus der Pistole von Chuma Z. und der Mitarbeiter flüchtete. Doch die Angeklagten holten ihn ein, schlugen erneut auf ihn ein und liefen weg. Der Prozess wird fortgesetzt.

