Süddeutsche Zeitung

Prozess in München: "Ich war überzeugt, dass kein Unfall passiert"

Ein Mann rast mit mehr als 120 Kilometern pro Stunde über die Fürstenrieder Straße, tötet dabei einen 14-Jährigen und verletzt drei weitere Menschen. Das Landgericht muss nun urteilen: Ist er ein Mörder?

Von Susi Wimmer

Es ist der Augenblick, in dem Staatsanwältin Nina Prantl vorliest, wie das Auto von Victor-Friedrich B. die beiden Jugendlichen erfasste, wie Max D. durch die Luft schleuderte und sofort tödlich verletzt wurde, und wie B. als Geisterfahrer weiter mit mehr als 120 Sachen über die Fürstenrieder Straße raste. B. sitzt da, die Augen geschlossen, sein Körper zuckt. "Können wir eine Pause machen, er packt es gerade nicht", sagt Verteidiger Tom Heindl. Ein 14 Jahre alter Junge ist im November 2019 bei der nächtlichen Raserfahrt von Victor-Friedrich B. gestorben, drei weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Unabhängig von diesen menschlichen Tragödien wird die Schwurgerichtskammer am Landgericht München I an den kommenden elf Verhandlungstagen vor allem eines juristisch einzuordnen haben: Ist B. ein Mörder?

Victor-Friedrich B. stammt aus Bad Tölz, ein kleingewachsener, stämmiger Mann, der nur auf die Bank stiert oder die Augen schließt. Er wird unter anderem wegen Suizidgefahr mit Antidepressiva behandelt, erhält in der Sitzung noch ein weiteres Beruhigungsmittel. "Mir geht es nicht gut, ich krieg schlecht Luft", sagt er. Dann wird die Sitzung unterbrochen. Die Eltern von Max müssen bewältigen, ihren Sohn verloren zu haben. Nach Angaben ihres Anwalts Jochen Ringler werden sie dem Prozess fernbleiben, sie wollen nicht dem Mann in die Augen sehen müssen, der ihren Sohn auf dem Gewissen hat.

Am Abend des 15. November 2019 hatte B. laut Aussage seiner weiteren Verteidigerin Daniela Gabler zwei Gramm Koks sowie zwei Flaschen Bier konsumiert. Wegen eines Drogenvergehens war B. bereits zu eineinhalb Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Jeder Fehltritt, das wusste er, würde ihn ins Gefängnis bringen. Trotzdem setzte er sich ans Steuer seines neuen BMW-Coupés, unternahm eine Spritztour mit einem Freund. Gegen 23.20 Uhr wollte er dann alleine zu seiner Freundin nach Krailling fahren. Auf der Landsberger Straße, so seine Einlassung, die von der Verteidigung vorgetragen wird, verpasste er die Abzweigung zur Fürstenrieder Straße und wendete verbotenerweise auf einer Sperrfläche. Dies sah eine Polizeistreife, schaltete Anhaltesignale und Martinshorn ein und fuhr ihm nach.

Er sei in Panik verfallen, weil er keinesfalls in den Knast wollte, so liest Gabler für ihren Mandanten vor. Da an der Kreuzung zur Fürstenrieder Straße die Ampel auf Rot stand und Fahrzeuge warteten, fuhr er über den Grünstreifen und bog in verkehrter Richtung auf die Fürstenrieder ein. "Ich war überzeugt, dass die Flucht gelingen würde, dass kein Unfall passiert", so die Einlassung. An der Kreuzung zur Gotthardstraße fuhr B. bei Rotlicht in die Kreuzung ein, beschleunigte sein Auto auf mehr als 120 Stundenkilometer und nahm dabei laut Staatsanwältin Prantl "billigend in Kauf", dass er "eine nicht vorhersehbare Anzahl von Menschen töten könnte". Bei der weiteren Fahrt kamen B. auf allen drei Fahrspuren Autos entgegen. Eine Frau bremste und zog ihren Wagen nach links; ohne dieses Manöver, so die Anklage, hätte B. nicht mehr die Möglichkeit gehabt, einen Frontalzusammenstoß zu verhindern.

An der Kreuzung zur Aindorferstraße waren gerade vier Jugendliche aus dem Bus gestiegen. Sie wollten die Straße überqueren, die Fußgängerampel zeigte auf Rot. Max D. ging voran, schaute nach links, eine Freundin folgte ihm. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hätten die Jugendlichen das von rechts kommende Auto noch nicht sehen können - und sie hätten es auch nicht gehört. Victor-Friedrich B. erfasste den Fußgänger mit 120 Stundenkilometern. Der 14-Jährige wurde mehr als 40 Meter durch die Luft geschleudert und war sofort tot. Ein 16 Jahre altes Mädchen wurde ebenso erfasst und schwer verletzt.

Durch den Aufprall löste der Airbag von B.s Wagen aus, die Kraftstoffpumpe wurde automatisch ausgeschaltet. Trotzdem konnte B. noch weiterrasen und einen weiteren Autofahrer samt Begleiterin gefährden. Als die Motorleistung nachließ, sprang B. aus dem rollenden Auto und flüchtete in den Westpark. Dort wurde er im Rahmen der Sofortfahndung von der Polizei festgenommen und leistete erheblichen Widerstand.

Die Staatsanwaltschaft hat B. unter anderem angeklagt wegen Mordes und wegen versuchten Mordes in vier Fällen. Der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Sie listet vier Mordmerkmale auf: Der Angeklagte habe in Verdunklungsabsicht gehandelt, um seinen Drogenkonsum zu verschleiern; dazu habe er sich eines gemeingefährlichen Mittels bedient, nämlich seines Autos, und er habe aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch die arg- und wehrlosen Opfer getötet. Elisabeth Ehrl, Vorsitzende der ersten Strafkammer, gab zu Beginn des Prozesses den Hinweis, dass bei einer Verurteilung zu lebenslanger Haft auch noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in Betracht käme. Das heißt, B. würde erst nach gut 20 Jahren die Chance haben, in die Freiheit entlassen zu werden.

Die juristische Frage, die es zu beantworten gilt, ist: Hat B. lediglich fahrlässig gehandelt oder mit Vorsatz? Anders gefragt: Hätte er damit rechnen können, wenn er nachts als Geisterfahrer mit mehr als 120 Stundenkilometern über eine Straße rast, dass Menschen zu Schaden kommen oder getötet werden? Nahm er das billigend in Kauf? "Ich habe die Gefahr vollkommen unter- und mich überschätzt", lässt der Angeklagte seine Verteidigerin sagen. Gabler forderte in einem Eröffnungs-Statement, dass sich das Gericht mit der Frage des Vorsatzes vorurteilsfrei auseinandersetzen solle. Es solle die Fahrt nicht aus der Sicht eines vernünftigen Dritten betrachten, sondern aus der Sicht ihres Mandanten, für den es eine Extremsituation unter Drogen gewesen sei. Nach etlichen Raserunfälle habe der Gesetzgeber den Paragrafen 315 d im Gesetz installiert, der für Raser bei tödlichen Unfällen eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren vorsieht. "Er ist kein Mörder", sagte Gabler.

Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt.

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