Süddeutsche Zeitung

Prozess:Polizisten sollen Porsche schwer beschädigt haben

Das behauptet ein Mann, dessen neuer Traumwagen wegen des Verdachts der Hehlerei beschlagnahmt wurde. Nun fordert er vor Gericht Schadenersatz.

Von Stephan Handel

Rassig schwarz, die Bremsanlage leuchtet rot durch die Felgen - mag sein, dass sich der Mann da im Mai 2018 einen Traum erfüllt hat, in Gestalt eines Porsche 911 Turbo, gebraucht gekauft für 68 700 Euro. Allerdings hatte er nicht lange Freude an dem Auto - noch an dem Tag, an dem er es erhielt, wurde der Flitzer von der Polizei beschlagnahmt. Seitdem hält der Ärger an, er landete nun, inklusive einer Schadenersatz-Forderung von fast 11 000 Euro an den Freistaat Bayern, vor dem Münchner Landgericht.

Am 10. Mai 2018 hatte der Mann den Kaufvertrag abgeschlossen, am 18. Juni fuhren zwei seiner Freunde nach Heilbronn, um das Auto abzuholen. Sie unterzogen es, so stellt er es heute dar, einer Prüfung, es war offenkundig alles in Ordnung, inklusive eines nur vier Tage alten TÜV-Gutachtens, das ebenfalls nur kleine Mängel gefunden hatte. Also ging es ab nach München.

Am selben Abend wollte der neue Besitzer wohl noch eine kleine Spritztour machen. Warum er dabei einer Streife der Polizeiinspektion 29 - Forstenried - auffiel, lässt sich heute nicht mehr sagen. Jedenfalls wurde der Mann angehalten, kontrolliert, und dabei war irgendetwas mit den Papieren des Porsches nicht in Ordnung. Die Polizisten taten, was sie glaubten, tun zu müssen; sie beschlagnahmten das Auto wegen des Verdachts der Hehlerei - ein Vorgehen, das später vom Amtsgericht bestätigt wurde. Das Fahrzeug kam in die Verwahrstelle nach Trudering.

Es dauerte fast vier Monate, bis Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hatten. Ergebnis: Alles in Ordnung, keine strafbaren Taten, das Auto wurde freigegeben. Die Freude dürfte nicht lange angehalten haben, wenn stimmt, was der Besitzer nun geltend macht: Die hintere Stoßstange abgerissen, Beulen und Kratzer an Motorhaube und Stoßstange, die Fußmatten im Innenraum aufgeschnitten und eingerissen. "Die Polizei", sagte der Anwalt des Klägers in der Verhandlung, "war sich wohl so sicher, etwas zu finden, dass sie keinerlei Rücksicht genommen hat."

Besitzer soll Beweise gegen den Freistaat liefern

8400 Euro kostete die Reparatur, zudem macht der Kläger Wertminderung geltend, außerdem Kosten für ein Gutachten und den Rechtsanwalt. Der Freistaat Bayern als Beklagter bestreitet, dass die Schäden durch die Polizeibeamten entstanden sind - und das ist das Problem des Klägers: Er muss beweisen, dass das Auto bei der Beschlagnahme einwandfrei war und demoliert bei der Rückgabe. Das wird schwierig - einen Steinschlag-Schaden an der Windschutzscheibe hat er schon aus seiner Forderung genommen, weil niemand mehr weiß, ob der nicht schon beim Kauf vorhanden oder bei der Überführungsfahrt entstanden ist.

Somit liegt das Risiko zu großen Teilen beim Kläger - was sich im Vergleichsvorschlag des Richters Frank Tholl niederschlägt: "3000 Euro glatt." Der Klägeranwalt sagt, er würde nicht ausschließen, den Vorschlag anzunehmen, der Anwalt des Freistaats sagt, er werde das "ergebnisoffen diskutieren". Vier Wochen haben sie nun dafür Zeit, ansonsten entscheidet das Gericht.

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SZ vom 14.01.2021/aner
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