Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht München:Koch stiehlt in Pizzeria

  • Ein 21-Jähriger war im April in die Pizzeria eingestiegen, in der er Schulden hatte und knackte dort zwei Spielautomaten.
  • Der arbeitslose Koch legte ein vollumfassendes Geständnis ab.
  • Nun hat das Amtsgericht München ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Von Andreas Salch

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Schulden zu begleichen. Nicht alle aber eignen sich, so wie die im Fall eines 21 Jahre alten arbeitslosen Kochs, der jetzt vor dem Amtsgericht München wegen Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt wurde. Der junge Mann war im April dieses Jahres nachts just in die Pizzeria eingestiegen, in der er Schulden hatte. In dem Lokal brach er zwei Spielautomaten auf, in denen sich den Ermittlungen zufolge mindestens 2500 Euro befunden haben sollen. Tags darauf ging der Koch wie gewohnt in die Pizzeria, in der er bislang immer nur hatte anschreiben lassen - und beglich seine Außenstände. Außerdem lud er noch gönnerhaft andere Gäste zu Speis und Trank ein und zockte an den Spielautomaten.

Der Wirt jedoch wurde argwöhnisch angesichts des spendablen Auftretens seines Gastes und rief kurzerhand die Polizei. Schon bei der ersten Vernehmung verwickelte sich der Koch in Widersprüche. Die Polizei durchsuchte schließlich seine Wohnung und fand Geldkassetten, die der 21-Jährige in der Pizzeria gestohlen hatte. Es erging Haftbefehl und der Koch kam bis zur Verhandlung vor dem Amtsgericht in Untersuchungshaft. Dort versuchte er erst gar nicht zu beschönigen, was nicht zu beschönigen war. Er legte ein vollumfassendes Geständnis ab und erklärte der zuständigen Richterin, was ihn zu der Tat getrieben hat. Eigentlich habe ihm sein Onkel eine Arbeit in der Gastronomie versprochen, sagte der Koch. In seiner Heimat Serbien verdiene er gerade mal 300 Euro. Deshalb sei er auf das Angebot seines Onkels eingegangen und hierher gekommen. Aus dem Versprechen des Onkels sei aber nichts geworden. Da er irgendwann kein Geld mehr gehabt habe, habe er sich entschlossen, in die Pizzeria einzubrechen. "Ich hatte kein Geld, ich fand keinen Ausweg", so der 21-Jährige.

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fand die Polizei noch knapp 1100 Euro aus der Beute. Das restliche Geld hatte der Koch bereits ausgegeben. Zur Tatzeit, so versicherte der Angeklagte, habe er zudem unter dem Einfluss von Drogen gestanden - angeblich konsumierte er ein Gramm Kokain. Jetzt wolle er nur noch eins, bekannte der Koch: Nach Hause in seine Heimat Serbien "und ein Leben mit meiner Verlobten haben." Bei dem Inhaber der Pizzeria entschuldigte sich der 21-Jährige vor Verkündung des Urteils und versprach sich dankbar zu zeigen, "wenn ich eine zweite Chance erhalte."

Die bekam der 21-Jährige auch durch das Gericht. Zwar wertete die zuständige Richterin unter anderem die "hohe kriminelle Energie", die der Angeklagte bei der Tat angewandt hatte, zu dessen Lasten. Da der Koch aber in Deutschland nicht vorbestraft ist und sich geständig und schuldeinsichtig zeigte, beließ es das Gericht in seinem Urteil bei einer Freiheitsstrafe, die noch einmal zur Bewährungs ausgesetzt werden konnte. Das Geld aus dem Einbruch in die Pizzeria, alles in allem rund 1400 Euro, muss der Koch gleichwohl zurückzahlen. Das Urteil des Amtsgerichts (Az. 822 Ds 257 Js 139878/19) ist rechtskräftig.

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SZ vom 20.08.2019
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