Prozess um sexuelle Belästigung:Was geschah an der Bar des P1?

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Der Club P1 in München: Eine junge Frau berichtet von sexueller Belästigung an der Bar. Der Richter sprach den Angeklagten frei (Symbolfoto). (Foto: Imago/Manngold)

Eine Studentin berichtet von sexueller Belästigung an der Theke, informiert die Security des Clubs und erstattet Anzeige. Beim Prozess wird der Richter laut, verdreht bei der Befragung die Augen – und spricht den Mann frei.

Von Susi Wimmer

Das legendäre P1 mit seinen Promis und Adabeis, das wollten sie unbedingt sehen, die beiden Studentinnen aus Fulda bei ihrem Silvester-Trip nach München im vergangenen Jahr. An der Bar allerdings, so berichtet die damals 19-jährige Lena Z. (Name geändert), habe ihr ein Mann zweimal „schon so richtig“ ans Gesäß gefasst. Sie verständigt die Security, erstattet Anzeige bei der Polizei. Und am Ende spricht Amtsrichter Daniel Hinz den 37-jährigen Angeklagten frei, weil er „die Zeuginnen für nicht glaubhaft“ hält.

„Wollen Sie sich zu den Vorwürfen äußern“, fragt Richter Hinz zu Prozessbeginn den Angeklagten Thomas K. „Gibt es eine Video-Aufzeichnung aus dem P1“, fragt daraufhin Verteidiger David Mühlberger. Ja, antwortet dieser, aber nicht aus dem Bereich, der für die angeklagte Tat relevant sei. Daraufhin erklärt Thomas K., dass er an dem Abend die beiden Mädchen an der Theke kennengelernt und sich mit ihnen unterhalten habe. Eine von ihnen habe dann gesagt, er habe ihr an den Po gefasst. „Aber ich war das nicht“, sagt er. Daraufhin sei er gegangen und nach einiger Zeit wieder gekommen. Er habe mit den Damen etwas trinken wollen, sie hätten die Security und die Polizei gerufen.

Thomas K. sagt, er habe die Frau nicht berührt. „Schon aufgrund meiner Dozententätigkeit ist es mir fremd, Menschen anzufassen.“ Und später wird sein Anwalt mehrfach betonen, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage für seinen Mandanten „berufliche Probleme“ nach sich ziehen würde. Was wohl bedeutet, dass er einen Freispruch für den Unternehmensberater anstrebt.

Bei Lena Z. klingt der Verlauf des Abends anders. Der Mann habe sie angesprochen, man habe sich unterhalten, dann sei er „touchy“ geworden. Seine Hand sei von der Taille zu ihrem Po geglitten. Sie habe ihm gesagt, dass sie das nicht wolle und auch dem Barpersonal gesagt, dass der Typ aufdringlich geworden sei. „Sie sollten ein Auge auf ihn haben.“ Wenig später sei er erneut angekommen, wollte Drinks spendieren. Lena Z. willigte ein, „aus Angst, dass es noch schlimmer wird mit ihm“. Dann habe er nochmals an ihren Po gefasst.

Richter Hinz kann das mit den Drinks nicht verstehen. „Aber auch das gibt ihm doch nicht die Erlaubnis, mich anzufassen“, sagt die Zeugin. Sie erinnert sich noch an ein Geplänkel, als es ums Zahlen ging, aber nicht genau, wer wo stand oder wie viel Zeit zwischen den Grapschern verging oder wie fest nun die Berührung war. Der Richter wirkt genervt und wird laut. „Ich wollte nicht darüber nachdenken, weil es mir unangenehm ist“, sagt Lena Z. Hinz wird immer lauter, ebenso der Verteidiger. Es kommen die immer gleichen Fragen, die junge Frau wirkt verunsichert, verweist auf Erinnerungslücken, die Staatsanwältin schweigt.

Auch die Freundin von Lena Z. weiß es nicht mehr genau und wird von dem Richter befragt, der dabei immer wieder seine Augen verdreht. Schließlich ruft der Verteidiger „wir sind hier nicht im Kasperletheater, es geht um viel“. Am Ende sagt die Freundin, dass sie sich nicht erinnern könne.

Hinz spricht den angeklagten Mann frei. Die Frage, warum eine junge Frau den Barmann informiert, die Security ruft und bei der Polizei Anzeige erstattet, wenn nichts vorgefallen sein soll, bleibt unbeantwortet. Diese wurden auch nicht als Zeugen gehört.

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